Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Mindestanforderungen:
Pflanzenschutzmittel sind ausschließlich in unbeschädigten, verschlossenen Originalverpackungen aufzubewahren. Ein Umfüllen in andere Behälter ist nicht zulässig. Auch die deutschsprachigen Beipacktexte gelten als Bestandteil des Produkts und müssen gemeinsam mit den Präparaten gelagert werden.
Darüber hinaus gilt:
Besondere Gefahrenkennzeichnung beachten
Für sehr giftige, giftige, explosionsgefährliche sowie entzündliche oder brandfördernde Mittel gelten zusätzliche Lagerbestimmungen*. Aus fachlicher Sicht sind die folgenden Punkte jedoch für jedes Pflanzenschutzmittellager sinnvoll.
Diese Präparate sind entweder
Darüber hinaus gilt:
Pflanzenschutzmittel sind ausschließlich in unbeschädigten, verschlossenen Originalverpackungen aufzubewahren. Ein Umfüllen in andere Behälter ist nicht zulässig. Auch die deutschsprachigen Beipacktexte gelten als Bestandteil des Produkts und müssen gemeinsam mit den Präparaten gelagert werden.
Darüber hinaus gilt:
- Lagerräume sind versperrt zu halten
- Kein Zugang für unbefugte oder nicht sachkundige Personen
- Schlüssel getrennt vom Lager aufbewahren
Besondere Gefahrenkennzeichnung beachten
Für sehr giftige, giftige, explosionsgefährliche sowie entzündliche oder brandfördernde Mittel gelten zusätzliche Lagerbestimmungen*. Aus fachlicher Sicht sind die folgenden Punkte jedoch für jedes Pflanzenschutzmittellager sinnvoll.
Diese Präparate sind entweder
- in geeigneten Metallschränken oder Metallcontainern mit flüssigkeitsdichtem, wannenförmigem Boden
- in entsprechend ausgeführten, brandbeständigen Lagerräumen (EI90, Türen EI2 30-C) aufzubewahren.
Darüber hinaus gilt:
- ausreichende Be- und Entlüftung
- Lagerräume sind versperrt zu halten
- Kein Zugang für unbefugte oder nicht sachkundige Personen
- Schlüssel getrennt vom Lager aufbewahren
Die Auffangkapazität sollte 20–30 % der gelagerten Flüssigmenge betragen, zumindest aber der Menge des größten Gebindes entsprechen. Sind Fremdarbeitskräfte am Betrieb beschäftigt, ist das Pflanzenschutzmittellager zu kennzeichnen. Der Aufkleber kann bei der SVS bezogen werden.
Als Gefahrgut verfügen Pflanzenschutzmittel über eigene Sicherheitsdatenblätter, die nicht mit den Angaben auf der Verpackung gleichzusetzen sind. Im Fall eines Unfalls oder einer behördlichen Kontrolle muss auf das jeweils aktuelle Sicherheitsdatenblatt zugegriffen werden können.
* Nach der aktuellen GHS-Kennzeichnung betrifft dies unter anderem Stoffe mit den Gefahrenpiktogrammen für akute Toxizität (Piktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen), Explosionsgefahr (Piktogramm explodierende Bombe) und Entzündbarkeit (Piktogramm Flamme sowie Flamme über dem Kreis).
Als Gefahrgut verfügen Pflanzenschutzmittel über eigene Sicherheitsdatenblätter, die nicht mit den Angaben auf der Verpackung gleichzusetzen sind. Im Fall eines Unfalls oder einer behördlichen Kontrolle muss auf das jeweils aktuelle Sicherheitsdatenblatt zugegriffen werden können.
* Nach der aktuellen GHS-Kennzeichnung betrifft dies unter anderem Stoffe mit den Gefahrenpiktogrammen für akute Toxizität (Piktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen), Explosionsgefahr (Piktogramm explodierende Bombe) und Entzündbarkeit (Piktogramm Flamme sowie Flamme über dem Kreis).