Kommentar: Tiergesundheitsdienst muss weiterentwickelt werden
Der einseitige Austritt der Tierärztekammer aus der Tiergesundheit Österreich
sorgt weiterhin auf beiden Seiten für intensive Diskussionen.
Klarzustellen ist, dass dieser Austritt die Arbeit der Tiergesundheitsdienste
in den Bundesländern zwar nicht unmittelbar betrifft, mittel- und
längerfristig jedoch sehr wohl Auswirkungen auf deren Tätigkeit haben
wird. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Gesundheitsministerium für heuer angekündigte
Novellierung der TGD-Verordnung. Seit der Gründung des TGD im Jahr 2003 haben sich sowohl die
Anforderungen an die bäuerliche Nutztierhaltung als auch an die tierärztliche Betreuung massiv verändert.
Daher braucht auch das System der Tiergesundheitsdienste dringend eine entsprechende Weiterentwicklung
– insbesondere durch die Entwicklung und Umsetzung zusätzlicher Tiergesundheitsprogramme.
Gerade in der Schweinehaltung bestehen in Oberösterreich breit akzeptierte, gut funktionierende und
intensiv gelebte Betreuungsverhältnisse zwischen Landwirten und Tierärzten – meist zur vollen Zufriedenheit
beider Seiten. Aus der Rinderhaltung hingegen kommen vermehrt kritische Rückmeldungen.
Gefordert wird hier vor allem die Einführung weiterer Tiergesundheitsprogramme, insbesondere eines
Kälbergesundheitsprogrammes.
Wesentlich ist eine stärkere Einbindung der Bäuerinnen und Bauern in konkrete Tätigkeiten und in die
Medikamentenverabreichung unter tierärztlicher Anordnung und Betreuung. Für die konkrete Ausgestaltung
braucht es einen intensiven Dialog zwischen Landwirtschaft und Tierärzteschaft. Gegenseitige
Schuldzuweisungen, wie zuletzt im VetJournal der Tierärztekammer, bringen uns nicht weiter.
Der dort erhobene Vorwurf, Tierhalter würden Impfungen ablehnen und lieber auf Antibiotika setzen,
entspricht weder der Einstellung der Bäuerinnen und Bauern noch der Realität auf den Betrieben. Er ist
vielmehr als versuchte Provokation zu verstehen.
Auch der Vorwurf, die Agrarvertretung habe das freiwillige „Erweiterte Tiergesundheitsmonitoring“ in
der Milchviehhaltung allein initiiert, entspricht so nicht den Tatsachen. Vielmehr mussten die neuen
Anforderungen des deutschen Marktes akzeptiert werden, um die Hälfte der heimischen Milchexporte
auch langfristig abzusichern. Auf Initiative der bäuerlichen Vertreter wird den Tierärzten der Aufwand
für die quartalsweisen Antibiotikameldungen vom Landwirtschaftsministerium zudem finanziell abgegolten.
Die von uns abgelehnte Alternative wäre eine gesetzliche Vorgabe mit Meldung an die Behörde
ohne finanzielle Abgeltung gewesen – eine Regelung, die wir gemeinsam mit der Tierärzteschaft
verhindern konnten. Damit bleibt die Datenhoheit weiterhin im eigenen Verantwortungsbereich der
Tiergesundheit Österreich.
Als bäuerliche Vertreter stellen wir den tierärztlichen Tätigkeitsvorbehalt grundsätzlich nicht infrage.
Rückmeldungen erfahrener Nutztierpraktiker und Beispiele aus gut funktionierenden Betreuungsverhältnissen
zeigen jedoch, dass geschulte Nutztierhalter im Rahmen klar definierter Programme
bestimmte Arzneimittel und Impfungen unter Anleitung des TGD-Betreuungstierarztes effizient und
praxisgerecht verabreichen können. Dadurch werden hochqualifizierte Tierärzte von routinemäßigen
Standardtätigkeiten – etwa Impfungen in Sprayform – entlastet und können sich stärker auf ihre eigentlichen
Aufgaben konzentrieren: die Heilung erkrankter Tiere, ein professionelles Tiergesundheitsmanagement
und die aktive Tiergesundheitsvorsorge.
Selbstverständlich geht es auch um Maßnahmen zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung in der
Nutztierhaltung. Gerade viele Nutztierpraktiker zeigen, dass die TGD-Betreuung für die wirtschaftliche
Grundlage und strategische Ausrichtung tierärztlicher Praxen eine zentrale Rolle spielt. Dazu bekennen
wir uns ausdrücklich.
Ich fordere die Tierärzteschaft daher auf: Setzen wir uns auf Bundesebene wieder an einen Tisch. Die
Tiergesundheit Österreich ist die dafür geschaffene und am besten geeignete Plattform unter Einbindung
aller relevanten Partner. Entwickeln wir gemeinsam den Tiergesundheitsdienst weiter und schaffen
wir zusätzliche Programme – insbesondere im Bereich der Kälbergesundheit, wo seit Jahren akuter
Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam können wir die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen
und Programme entwickeln, die auf beiden Seiten auf Interesse stoßen. Diese Weiterentwicklung
ist notwendig, um die Tiergesundheit zu verbessern, Absatzmärkte zu sichern und damit die Wirtschaftlichkeit
der Nutztierhaltung zu stärken. Zusätzliche gesetzliche Regulierungen können wohl für
beide Seiten nicht das Ziel sein. Daher braucht es weiterhin ein System des Tiergesundheitsdienstes mit
freiwilliger Teilnahme und freier Partnerwahl zwischen Nutztierhaltern und Tierärzten.