Kiebitz, Heidelerche und Co: Kulturlandschaftsvögel in Bedrängnis
Mit etwa 20 Brutpaaren, im Jahr 2000 waren es noch 150 Brutpaare, steht das Braunkehlchen genauso wie der Wiesenpieper mit nur noch mit vier Brutpaaren (Vergleich mit dem Jahr 2000: 150 Brutpaare) in Oberösterreich vor dem aus. Das dramatische an dieser Entwicklung ist, dass sich diese Trends auch bundesweit abbilden und das Aussterben der heimischen Vögel dokumentieren.
Die Ursache für diese Entwicklung ist hauptsächlich im Lebensraumverlust begründet. Der Rückgang spät gemähter ein- und zweimähdiger Wiesen oder auch der extensiv bestoßenen Weiden sind eine wesentliche Ursache dafür. Zwar konnte der Anteil der Flächen, mit denen an der ÖPUL-Maßnahme Naturschutz teilgenommen wird seit dem Jahr 2023 auf 10.800 ha verdoppelt werden, doch können noch weiter Optimierungen vorgenommen werden. Auch bereits genehmigte ÖPUL-NAT-Förderflächen können noch hinsichtlich Bewirtschaftungsauflagen verändert werden. So können Nutzungshäufigkeit und Schnittzeitpunkte im Grünland innerbetrieblich nochmals durchdacht werden. Ziel könnte ein höherer Anteil an Extensivgrünland durch abgestufte Nutzungsintensitäten und unterschiedliche Schnittzeitpunkte sein. Auch die Bereitstellung von 5 - 15% Bracheanteil auf den Naturschutzflächen im Grünland bietet den Vögeln Lebensraum und erhöht die Naturschutzprämie.
- Die Änderung der Naturschutzauflagen kann unter Angabe der Feldstücke/Schläge bequem online beantragt werden: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/275537.htm.
In manchen Bereichen ist das ÖPUL-Förderprogramm zu starr gestaltet oder im Hinblick auf die Ackermaßnahmen auch zu wenig attraktiv, um die gefährdeten Vogelarten zu unterstützen. Aus diesem Grund bietet das Land Oberösterreich zusätzliche Förderungen an, beispielsweise für den Kiebitz. Gerade auf Ackerflächen, insbesondere Maisäckern, kann der Bruterfolg des Kiebitzes durch die Ackerbearbeitung oder unabsichtliche Vergrämung stark reduziert werden. Gegensteuern kann man auf Brutflächen mit sogenannten nicht bewirtschafteten Zeitflächenfenstern zum Schutz von Erstgelegen zwischen 15. März und 10. Mai. Darunter versteht man das Aussparen von Bewirtschaftungsfenstern oder -bahnen um den Nestbereich (etwa Länge 10 - 20 m). Das betrifft die Aussaat, die Düngung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bei einer bestätigten Brut gewährt das Land Oberösterreich für die Einhaltung dieser Maßnahme 200 Euro pro Nest. Pro Förderwerber und Jahr können bis zu zehn Nester gefördert werden. Die Maßnahme ist einjährig und wird durch das Land Oberösterreich abgewickelt.
Den Kiebitz kann man an seinem weiß-schwarzen Gefieder und den abgerundeten Flügelspitzen erkennen. Besonders auffällig sind die akrobatischen Flüge mit plötzlichen Richtungsänderungen, Sturzflügen und gleichzeitigem Gesang. Kann man so eine Beobachtung im zeitigen Frühjahr machen, kann auch unter geeigneten Voraussetzungen eine Brut wahrscheinlich sein. Kiebitze brüten schon ab Mitte März!
- Sollten Sie einen Brutplatz vermuten und Interesse an der Förderung haben, können Sie einen Förderantrag unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/527120.htm stellen.
- Im Gebiet der Traun-Enns-Platte können Sie sich auch direkt an Dr. Helmut Steiner wenden, der dort ein Kiebitzprojekt betreut: wfm.steiner@gmail.com