Investitionsförderung GMO (Weinmarktordnung) - Antragstellung von 01.08. bis 30.11.
Mit der Änderung der Verordnung zur Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich vom 7. Juli 2020 wurden folgende Änderungen im Bereich Umstellungs- und Investitionsförderung wirksam:
Investitionsförderung
In die Investitionsförderung nach Weinmarktordnung wurden Lagertanks aufgenommen. Sie werden mit 25% der Nettokosten gefördert. Die maximal förderbare Investitionssumme beträgt 150.000 Euro, wobei es auch Obergrenzen pro Tank gibt:
Des Weiteren wurden Einrichtungen zur Mostkonzentration und zur Verringerung des Alkoholgehaltes neu aufgenommen. Diese werden mit 30% der Nettokosten bis zu einer maximal förderbaren Investitionssumme von 75.000 Euro gefördert.
Bei den Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung wurde der Fördersatz von 30% auf 40% angehoben.
Bei den Rotweingärtanks wurde als Alternative zu der rechteckigen Maischetüre mit 2.000 cm² ein "automatisiertes System zur vollständigen Maischeaustragung“ neu aufgenommen. Die maximal förderbaren Investitionssummen pro Liter wurden angepasst:
Bei den Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung wurde der Fördersatz von 30% auf 40% angehoben.
Bei den Rotweingärtanks wurde als Alternative zu der rechteckigen Maischetüre mit 2.000 cm² ein "automatisiertes System zur vollständigen Maischeaustragung“ neu aufgenommen. Die maximal förderbaren Investitionssummen pro Liter wurden angepasst:
Allgemein wurde die Anzahlungsgrenze vor Antragstellung von 10% auf 20% angehoben.
Antragsstellung Investitionsförderung
Die Antragstellung hat im Zeitraum von 1. August bis 30. November zu erfolgen.
Lieferung, Rechnungslegung und Bezahlung (ausgenommen Anzahlung) dürfen erst nach der Antragsstellung erfolgen. Die Fertigstellung der Investition ist bis spätestens 31. Mai des Folgejahres zu melden. Die gesamte Abwicklung erfolgt über e-AMA. Hilfestellung erhalten Sie beim zuständigen Weinbauberater – telefonische Voranmeldung unbedingt erforderlich!
Lieferung, Rechnungslegung und Bezahlung (ausgenommen Anzahlung) dürfen erst nach der Antragsstellung erfolgen. Die Fertigstellung der Investition ist bis spätestens 31. Mai des Folgejahres zu melden. Die gesamte Abwicklung erfolgt über e-AMA. Hilfestellung erhalten Sie beim zuständigen Weinbauberater – telefonische Voranmeldung unbedingt erforderlich!
Umstellungsförderung
Bei der Teilmaßnahme Bewässerung ist diese jetzt auch mit einer mobilen Wasserversorgung (Tankwagen oder ähnliches) förderbar. Allerdings reduziert sich bei der mobilen Wasserversorgung der pauschale Fördersatz um 20%.
Bei der Umstellung (Auspflanzung) wurden die pauschalen Fördersätze pro Hektar gekürzt:
Bei der Umstellung (Auspflanzung) wurden die pauschalen Fördersätze pro Hektar gekürzt:
- Ebene: statt 6.400 Euro jetzt 4.830 Euro
- Hanglage: statt 9.000 Euro jetzt 7.650 Euro
Die Antragsstellung erfolgt weiterhin bei der zuständigen katasterführenden Stelle (BH). Hilfestellung erhalten Sie beim zuständigen Weinbauberater - telefonische Voranmeldung unbedingt erforderlich!
Alle Merkblätter und vollständige Informationen zur Invest- sowie Umstellungsförderung sind zu finden unter nachfolgendem Link.
Dieser Artikel beinhaltet Passagen eines Informationsmails von Ing. Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Daniel C. G. Hugl MBA
Alle Merkblätter und vollständige Informationen zur Invest- sowie Umstellungsförderung sind zu finden unter nachfolgendem Link.
Dieser Artikel beinhaltet Passagen eines Informationsmails von Ing. Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Daniel C. G. Hugl MBA