Informationen rund um Hygienemaßnahmen am Bauernmarkt
Aufgrund der aktuellen Situation von Covid-19 und den verschärften Vorsichtsmaßnahmen ist die Durchführung von Bauernmärkten in vielen Gemeinden absolut gefährdet.
Daher der aktuelle Stand der Hygienemaßnahmen, der großteils bei den gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneschulungen der LK DirektvermarktungsfachberaterInnen geschult wird, zusammengefasst.
Wichtig ist die Botschaft, dass Lebensmittel aus bäuerlicher Direktvermarktung SICHER sind.
Wichtig ist die Botschaft, dass Lebensmittel aus bäuerlicher Direktvermarktung SICHER sind.
Hygiene am Bauernmarkt in Zeiten des Corona Virus
Alle Direktvermarkter, Hofläden oder Bauernmärkte können ihren Geschäften nachgehen und die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgen. Die Führung der Landwirtschaftskammer und die politischen Entscheidungsträger unterstützen die Abhaltung der Bauernmärkte als wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit.
Die strengen Hygienevorschriften sind zu beachten!
Die strengen Hygienevorschriften sind zu beachten!
Strenge Hygieneregeln aufgrund des Corona Virus
Generell ist es wichtig, die Hygieneregeln strikt einzuhalten!
• Die Hände regelmäßig und gründlich waschen und allenfalls desinfizieren (mindestens nach jedem Kundenkontakt) bzw. Desinfektionsmittel für Personal und Kunden bereitstellen.
• Abstand halten (1-2 m): Es ist notwendig Abstand zu anderen Personen zu halten und den direkten Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden. Kunden persönlich auf Abstand hinweisen, Beschilderung mit Aufforderung zum Mindestabstand (ev. Markierung) anbringen.
• Wenn möglich auch Abstand zwischen den einzelnen Marktständen vergrößern, damit Abstände auch bei Kundenfrequenz eingehalten werden können.
• Verköstigungen und Ausgabe von Kostproben sind derzeit nicht möglich.
• Berühren Sie keine Lebensmittel, wenn Sie vorher mit Geld hantiert haben!
Tipp: Produkte so weit wie möglich vorverpacken. Idealerweise erfolgt der Verkauf von Lebensmitteln und das Kassieren durch getrennte Personen am Marktstand.
• Ware nicht mehr in Selbstbedienung anbieten (z.B. Obst- und Gemüsestände), Hinweis geben – derzeit keine Selbstbedienung möglich. Sollten Sie Verkaufspersonal beschäftigen, welches oder Sie selbst schon über 65 Jahren alt sind oder einer anderen Risikogruppe angehören, versuchen Sie die Möglichkeit, sich von jemand andern im Verkauf unterstützen zu lassen. Bzw. wenn Sie selbst betroffen sind, dass der Verkauf kurzfristig von einer anderen Person übernommen werden kann.
• Die Hände regelmäßig und gründlich waschen und allenfalls desinfizieren (mindestens nach jedem Kundenkontakt) bzw. Desinfektionsmittel für Personal und Kunden bereitstellen.
• Abstand halten (1-2 m): Es ist notwendig Abstand zu anderen Personen zu halten und den direkten Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden. Kunden persönlich auf Abstand hinweisen, Beschilderung mit Aufforderung zum Mindestabstand (ev. Markierung) anbringen.
• Wenn möglich auch Abstand zwischen den einzelnen Marktständen vergrößern, damit Abstände auch bei Kundenfrequenz eingehalten werden können.
• Verköstigungen und Ausgabe von Kostproben sind derzeit nicht möglich.
• Berühren Sie keine Lebensmittel, wenn Sie vorher mit Geld hantiert haben!
Tipp: Produkte so weit wie möglich vorverpacken. Idealerweise erfolgt der Verkauf von Lebensmitteln und das Kassieren durch getrennte Personen am Marktstand.
• Ware nicht mehr in Selbstbedienung anbieten (z.B. Obst- und Gemüsestände), Hinweis geben – derzeit keine Selbstbedienung möglich. Sollten Sie Verkaufspersonal beschäftigen, welches oder Sie selbst schon über 65 Jahren alt sind oder einer anderen Risikogruppe angehören, versuchen Sie die Möglichkeit, sich von jemand andern im Verkauf unterstützen zu lassen. Bzw. wenn Sie selbst betroffen sind, dass der Verkauf kurzfristig von einer anderen Person übernommen werden kann.
Transport von Lebensmitteln
Beim Transport von Lebensmitteln ist grundlegend darauf zu achten, dass die
Transportbehälter sauber und instandgehalten sind. Es ist darauf zu achten, dass es zu keiner Kontamination (Keimverschleppung) kommen kann. Die für die jeweiligen Lebensmittel erforderlichen Lagertemperaturen sind auch beim Transport einzuhalten.
Lebensmittel, die gekühlt werden müssen (Fleisch-, Milch-, Fischprodukte), müssen auch gekühlt transportiert werden! Keine Unterbrechung der Kühlkette!
Anforderungen an den Marktstand
Der Marktstand oder das Verkaufsfahrzeug muss auf einem befestigten Boden (Asphalt, Pflaster, Beton) stehen!
Marktstände/Verkaufsfahrzeuge müssen sauber und instandgehalten sein, um das Risiko einer Kontamination zu vermeiden. Die Oberflächen des Marktstandes / Verkaufsfahrzeuges, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen glatt, wasserabweisend und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Material: glatt, abriebfest, korrosionsfest, nichttoxisch. Verstärkte Desinfektion auch von Flächen mit jenen der Kunde in Kontakt kommen könnte z.B. Ablageflächen.
Marktstände/Verkaufsfahrzeuge müssen sauber und instandgehalten sein, um das Risiko einer Kontamination zu vermeiden. Die Oberflächen des Marktstandes / Verkaufsfahrzeuges, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen glatt, wasserabweisend und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Material: glatt, abriebfest, korrosionsfest, nichttoxisch. Verstärkte Desinfektion auch von Flächen mit jenen der Kunde in Kontakt kommen könnte z.B. Ablageflächen.
Für Lebensmittel, für die eine gekühlte Lagerung notwendig ist, müssen Kühlvorrichtungen am Marktstand/Verkaufsfahrzeug vorhanden sein (z. B. Kühlvitrine).
Zur Überwachung der Kühltemperatur muss ein Thermometer mitgeführt werden.
Die Zufuhr von ausreichend fließendem Warmwasser muss vorhanden sein.
Vorrichtungen für eine angemessene persönliche Hygiene (Waschen, Trocknen der Hände, sanitäre Anlagen, Umkleidemöglichkeit) müssen gegeben sein. Das sind Warmwasser, Seife, Desinfektionsmittel, Einweghandtücher und Abfallbehälter.
Verschiedene Arbeitsgeräte für verschiedene Produktgruppen verwenden (z. B. farblich unterscheidbare Schneidbretter und spezielle Messer für Brot und Fleischprodukte).
Verschiedene Arbeitsgeräte für verschiedene Produktgruppen verwenden (z. B. farblich unterscheidbare Schneidbretter und spezielle Messer für Brot und Fleischprodukte).
Der richtige Umgang mit Lebensmitteln am Markt
Die Lebensmittel müssen so aufbewahrt werden, dass das Risiko einer Kontamination vermieden wird.
Dies ist mittels umhüllen, vorverpacken und getrennt lagern möglich.
Lebensmittel dürfen nicht direkt auf dem Boden gelagert oder zum Verkauf angeboten werden. Die empfohlene Höhe beträgt 50 cm über dem Boden.
Unverpackte, offene Waren sollten am besten in einer Vitrine gelagert werden, so kann der Kunde das Produkt gut sehen und gleichzeitig ist es vor äußeren Einflüssen abgeschirmt (Spuckschutz, Fluginsekten, direkte Sonneneinstrahlung).
Entsprechende Geräte zum Portionieren und Ausgeben verwenden, wie etwa Gebäck- und Mehlspeiszangen, ev. Verwendung von Handschuhen.
Verschiedene Produktgruppen sind in der Kühlvitrine getrennt voneinander zu lagern (z. B. Eier und Fleischprodukte), bestenfalls in mehreren Kühlvitrinen.
Dies ist mittels umhüllen, vorverpacken und getrennt lagern möglich.
Lebensmittel dürfen nicht direkt auf dem Boden gelagert oder zum Verkauf angeboten werden. Die empfohlene Höhe beträgt 50 cm über dem Boden.
Unverpackte, offene Waren sollten am besten in einer Vitrine gelagert werden, so kann der Kunde das Produkt gut sehen und gleichzeitig ist es vor äußeren Einflüssen abgeschirmt (Spuckschutz, Fluginsekten, direkte Sonneneinstrahlung).
Entsprechende Geräte zum Portionieren und Ausgeben verwenden, wie etwa Gebäck- und Mehlspeiszangen, ev. Verwendung von Handschuhen.
Verschiedene Produktgruppen sind in der Kühlvitrine getrennt voneinander zu lagern (z. B. Eier und Fleischprodukte), bestenfalls in mehreren Kühlvitrinen.
Sonstige Palette mit Dekomaterialien, Gestecke, Körbe,…. sind nicht im Sinne der Ausnahmen.
Links mit weiteren Informationen:
• Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: https://www.bmlrt.gv.at/
• Infoseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: www.sozialministerium.at
• Infoseite der AGES zu COVID-19: www.ages.at
• Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Alle Maßnahmen sollen nicht nur die Konsumenten schützen, sondern dienen auch dem Eigenschutz.
• Infoseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: www.sozialministerium.at
• Infoseite der AGES zu COVID-19: www.ages.at
• Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Alle Maßnahmen sollen nicht nur die Konsumenten schützen, sondern dienen auch dem Eigenschutz.
Bei Fragen zur Direktvermarktung kontaktieren Sie Ihre DirektvermarktungsberaterInnen in Ihrer Bezirksbauernkammer.