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Imkereiförderung 2023-2027 bringt Neuerungen bei der Antragstellung

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10.04.2025 | von DI Melanie Haslauer

Die "Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027“ trat mit 01.01.2023 in Kraft. Sie dient zur Umsetzung von Sektormaßnahmen in der Imkereiwirtschaft im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027. Erfahren Sie hier mehr zur Förderung und was sich geändert hat.

Ziele für die Imkereiwirtschaft

Die Imkereiwirtschaft ist ein Sektor, dessen wichtigste Funktionen die Erzeugung von Honig und anderen Imkereierzeugnissen und der Beitrag zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts sind. Die im GAP-Strategieplan für den Sektor Imkereiwirtschaft ausgewählten Ziele lauten:
  • Spezifisches Ziel 2: Die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung.
  • Spezifisches Ziel 6: Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften.
  • Spezifisches Ziel 9: Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
Bienenstand.jpg © Melanie Haslauer/LK Niederösterreich
© Melanie Haslauer/LK Niederösterreich

Sonderrichtlinie bis Ende 2027 gültig

Die Sonderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Mit den von der EU genehmigten Kofinanzierungsanteilen stehen jährlich rund 2,95 Mio. Euro an öffentlichen Fördermitteln für Imkerinnen und Imker zur Verfügung.

Es bestehen folgende Fördermaßnahmen

  • Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst (55-01)
  • Netzwerkstelle Biene Österreich (55-03)
  • Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel (55-02)
    • Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs für den Einstieg oder Umstieg in die biologische Bienenhaltung sowie Ankauf von Biofuttermitteln für biologische Bienenhalterinnen und -halter
  • Investitionen im Imkereisektor (55-04)
    • Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei
    • Investitionen in imkerliche Kleingeräte
  • Unterstützung von Analyselabors (55-06)
  • Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung) (55-05)
  • Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei (55-07)
  • Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung (55-08)

Antragstellung über digitale Förderplattform der AMA

Der Ablauf der Einreichungen von Förderanträgen hat sich im Vergleich zu vorherigen Imkereiförderprogrammen grundlegend geändert. Bitte beachten Sie die neuen Regelungen.
Die Imkereiförderung wird über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Ab 1. Jänner 2023 müssen alle Anträge zur
  • Investitions-, Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung sowie
  • zur Förderung des Ankaufes von Biowachs und
  • die Förderung von Biofuttermitteln
über eine digitale Förderplattform eAMA elektronisch eingebracht werden. Um in die Förderplattform einsteigen zu können, wird eine "Handysignatur" benötigt. Dazu ist ein Smartphone notwendig. Alle Informationen zur Aktivierung der Handysignatur finden Sie hier.
Biene beim Nektarsammeln.jpg © Leo Kirchmaier/LK Niederösterreich
© Leo Kirchmaier/LK Niederösterreich

Achtung: Besonders drei Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten

1. Bevor Sie einkaufen, müssen Sie vorab einen Förderantrag online stellen und diesen durch die Zahl- und Kontrollstelle AMA bewilligen lassen.

2. Keinesfalls kaufen, bevor Sie nicht den digitalen Förderantrag eingebracht haben und dieser von der AMA bewilligt wurde. Erst nach Genehmigung des Förderantrages können die bewilligten Maßnahmen umgesetzt werden.

3. Förderanträge sind zwischen dem 1. August und dem darauffolgenden 15. Juni einzureichen; davon abweichend sind Förderanträge für Projekte, die bis 31. Juli 2023 durchgeführt werden, zwischen dem 1. Jänner 2023 und dem 15. Juni 2023 einzureichen.

Vergleichsangebote

Eine weitere Neuerung ist zu beachten. Mit Beginn des Jahres 2023 ist es notwendig geworden, dass auch im Bereich der „Kleingeräteförderung“ (wie bisher schon bei "Investitionen“) Vergleichsangebote vorzulegen sind:
  • Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro bis inklusive 5.000 Euro muss eine Plausibilitätsunterlage vorgelegt werden.
  • Ab einem Auftragswert von über 5.000 Euro bis inklusive 10.000 Euro müssen zwei Plausibilitätsunterlagen vorgelegt werden.
  • Ab einem Auftragswert von über 10.000 Euro müssen drei Plausibilitätsunterlagen vorgelegt werden.
Gesonderter Auszahlungsantrag erforderlich
Sobald alle Rechnungen vorliegen, kann im nächsten Schritt der Auszahlungsantrag gestellt werden. Dieser muss derzeit noch - abweichend zum Förderantrag - in Papierform eingebracht werden, weil an der Fertigstellung der digitalen Förderplattform noch gearbeitet wird.

Das wichtigste im Überblick mit den AMA-Merkblättern

Einen Überblick über die einzelnen Fördermaßnahmen und zwei Merkblätter mit hilfreichen Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der AMA-Webseite. 
 
  • Fördermaßnahme Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel (55-02)
Folgende Maßnahmen werden hier gefördert:
  • Neueinsteigerförderung
  • Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs für den Einstieg oder Umstieg in die biologische Bienenhaltung sowie Ankauf von Biofuttermitteln für biologische Bienenhalterinnen und -halter
Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria
Merkblätter und Unterlagen | AMA - AgrarMarkt Austria
  • Fördermaßnahme Investitionen im Imkereisektor (55-04)
Folgende Maßnahmen werden hier gefördert:
  • Investitionen in die technische Ausstattung und in die Rationalisierung der Wanderimkerei (Investionsförderung)
  • Investitionen in imkerliche Kleingeräte (Kleingeräteförderung)
Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria
Merkblätter und Unterlagen | AMA - AgrarMarkt Austria
 
AMA hilft bei Fragen weiter
Für Fragen zur Antragstellung und Abwicklung steht die AMA unter der E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at oder telefonisch unter der Tel.-Nr.: 050 3151-0 zur Verfügung.

Downloads zum Thema

  • Fördermaßnahme „Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel“ PDF 528,76 kB
  • Merkblatt: Fördermaßnahme „Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel“ PDF 553,17 kB
  • Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027 PDF 372,22 kB
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