ID-Austria als Schlüssel für digitale Anträge
Viele Anwendungsportale verlangen ID-Austria
Projektförderungen im Rahmen des Programms der Ländlichen Entwicklung können ausschließlich mit ID-Austria beantragt werden. Möchte man beispielsweise eine Aufforstung im Forst oder eine landwirtschaftliche Investitionsförderung beantragen, geht dies nur mehr mithilfe der Digitalen Förderplattform und gültiger ID-Austria. Für die eigenständige Abgabe eines Mehrfachantrages ist die ID-Austria ebenso verpflichtend. Der Zugriff auf Finanzonline oder das Portal der Sozialversicherung sind weitere Beispiele und die Liste ließe sich noch lange fortführen.
Spezialfall „Nationales Tool zur EUDR“
Die EU-Entwaldungsverordnung sieht vor, dass Holz, Soja oder Rinder zukünftig nur mehr mit digitaler Referenznummer verkauft werden können. Für die technische Abwicklung wird seitens BMLUK ein sogenanntes nationales Tool programmiert. Der Login ist sowohl mit eAMA-Passwort als auch mit ID-Austria möglich. Sollten Sie Ihr eAMA-Passwort nicht mehr wissen, kann mithilfe der Funktion „Passwort vergessen“ ein neues Passwort angefordert werden. Dieses wird seitens der AMA innerhalb von drei Werktagen mit der Post zugesandt.
Sollten Sie beispielsweise Holz verkaufen wollen, haben aber keine Betriebs- oder Klientennummer, scheint Ihr Betrieb in der AMA-Datenbank nicht auf. Um den Betrieb zu registrieren ist ein Besuch beim Invekos-Sachbearbeiter der zuständigen Bezirksbauernkammer (nur mit Terminvereinbarung) erforderlich. Vorab ist zu beachten, dass die Meldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Voraussetzung ist und mit der Meldung bei der AMA übereinstimmen muss. Liegt etwa eine Ehegemeinschaft vor, müssen auch bei der AMA beide Partner registriert werden.
Sollten Sie beispielsweise Holz verkaufen wollen, haben aber keine Betriebs- oder Klientennummer, scheint Ihr Betrieb in der AMA-Datenbank nicht auf. Um den Betrieb zu registrieren ist ein Besuch beim Invekos-Sachbearbeiter der zuständigen Bezirksbauernkammer (nur mit Terminvereinbarung) erforderlich. Vorab ist zu beachten, dass die Meldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Voraussetzung ist und mit der Meldung bei der AMA übereinstimmen muss. Liegt etwa eine Ehegemeinschaft vor, müssen auch bei der AMA beide Partner registriert werden.
ID-Austria überall wo Reisepass beantragbar
Die Ausstellung der ID Austria erfolgt ausschließlich durch offizielle Regierungsbehörden wie der Passbehörde, der Landespolizeidirektion oder dem Finanzamt und bedarf eventuell einer Terminvereinbarung. Zudem braucht man ein Smartphone mit Fingerprint oder Gesichtserkennung. Zusätzlich muss eine aktuelle Version der App „ID Austria“ am Handy installiert sein und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden. Weiterführende Links zur ID-Austria finden Sie auf lk-online.