Handhabung von Hagelschäden an Aufforstungen
Als Empfänger von Aufforstungsfördergeldern verpflichtet sich der Förderwerber, die Fördergelder auch ihrem Zweck zuzuführen. Getätigte Aufforstung müssen deshalb auch erhalten bleiben und etwa-ige Ausfälle gepflanzter Bäume nachgebessert werden. Der Hagel der letzten Wochen hat teilweise zu massiven Schäden in jungen Forstkulturen geführt. Sind durch Hagel mehr als 30 Prozent der gesetz-ten Pflanzen ausgefallen, kann für die erforderliche Nachbesserung nochmals Fördergeld gewährt werden. Der Bezirksförster hat in einem solchen Fall zu bestätigen, dass die Ausfälle aufgrund von Hagelschäden und nicht wegen Setzfehler entstanden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihren Forstberater oder Bezirksförster.