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Grünland: Bestandspflege und Vegetationsende richtig steuern

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14.10.2026 | von Ing. Hans Egger, BEd.

Pflegemaßnahmen der Futterbestände vor dem Winter sind für den Futterertrag im Frühjahr entscheidend.

IMG_0944.jpg © LK Kärnten/Egger
Aufgrund der Trockenheit war die Anlage von Futterbeständen in diesem Jahr schwierig. Selbst Futterbestände, die im August ausgesät wurden, hatten Schwierigkeiten, sich gegenüber den Unkräutern durchzusetzen. (Anlage: 16. August 2026, ­Bildaufnahme vom 27. September 2026). © LK Kärnten/Egger

Herbstdüngung

Die Herbstdüngung sollte nicht zu früh erfolgen, da sonst der Grünlandbestand zu hoch aufwächst. Sie darf auch nicht zu spät erfolgen, damit die leichtlöslichen Nährstoffe, insbesondere der Ammoniumstickstoff (vor allem die Jauche ist davon betroffen), noch in die Pflanzenmasse aufgenommen werden. Nach der Ausbringung sollte in jeder Höhenlage noch 14 Tage Zeit für die Nährstoffaufnahme und das Überwachsen, insbesondere von Mist, durch die Grasnarbe bleiben. Die Ausbringung von Stallmist hat sich im Herbst am besten bewährt, möglichst bald nach der Futterernte oder Weidenutzung, sodass der Mist noch durch die Herbstniederschläge in den Boden eingewaschen wird. Bei Stallmist liegt die Einsatzmenge auf Wiesen bei 20 t/​ha. Bei reifem Kompost oder fertigem Rottemist sollten 10 bis 15 t/​ha auf Wiesen und Weiden nicht überschritten werden.

Die Gülleausbringung im Herbst sollte, ebenso wie die Ausbringung von Stallmist, möglichst bald nach Ende der Futterernte bzw. der Weidezeit erfolgen. Die Ausbringungsmenge sollte bei gleichmäßiger Verteilung 15 m³/​ha unverdünnt nicht übersteigen. Bei der Jauchendüngung sollten Aufwandmengen von 10 m³/​ha (unverdünnt) ausgebracht werden. Pflanzen, die ausreichend mit Kalium versorgt sind, sind besser gegen Trockenheit und Wintereinflüsse resistent. Wirtschaftsdünger aus der Rinderhaltung enthalten ausreichend Kalium. 

Düngeverbotszeit

Gemäß dem aktuellen Nitrataktionsprogramm dürfen auf Dauergrünland und Wechselwiesen bis zum 29. November Gülle und Jauche ausgebracht werden. Dauergrünland und Wechselwiesen dürfen maximal 60 kg N feldfallend (z. B. Rindergülle unverdünnt: 17 m³ pro ha, Rinderjauche unverdünnt: 20 m³ pro ha) ab dem 1. Oktober bis zum Beginn der jeweiligen Sperrfrist (30. November) ausgebracht werden. Die Düngung im nächsten Jahr darf ab dem 16. Februar erfolgen. Auf Grünland und Wechselwiesen ist eine Spätherbstdüngung fachlich gerechtfertigt, da bei günstigen bzw. milden Wetterlagen eine Nährstoffaufnahme gegeben ist. Lysimeterversuche zeigen außerdem, dass bei Grünlandflächen aufgrund der intensiven Durchwurzelung praktisch keine Nitrat-Auswaschungsverluste ins Grundwasser auftreten. Dies wird durch die niedrigen Nitratgehalte in Grünlandgebieten bestätigt. Stallmist darf auf Dauergrünland und Wechselwiesen ebenfalls bis zum 29. November ausgebracht werden. Die Sperrfrist im Frühjahr endet allerdings am 15. Februar. Zu den oben erwähnten Sperrfristen darf jedoch auch dann nicht gedüngt werden, wenn der Boden wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Vor allem beim Ende der Verbotszeiträume muss auf diese zusätzlichen drei Punkte Rücksicht genommen werden.
IMG_0932.jpg © LK Kärnten/Egger
Dauerweiden haben den Vorteil, dass die Trittschäden geringer sind, weil die Tragfähigkeit des Bodens besser ist. Eine natürliche Versamung der Gräser (Englisches Raygras) ist möglich. (Bildaufnahme: 27. September 2026). © LK Kärnten/Egger

Herbstweide

Die vom Boden nachgelieferten Nährstoffe und wüchsige Wetterlagen machen es möglich, den letzten Aufwuchs des Jahres als Nachweide zu nutzen. Bei guten Bedingungen liegen die Futtererträge zwischen 400 und 1300 kg Trockenmasse pro ha. Die Rohproteinwerte von 150 bis 200 g/​kg TM bei Energiewerten von 5,1 bis 6,4 MJ NEL/​kg TM sind für Weidetiere optimal verwertbar. Oft ist die Rohfaser mit 160 bis 200 g/​kg TM vor allem bei nassem Wetter etwas niedrig, daher sollte etwas Heu als strukturgebende Komponente zur Weideration angeboten werden. Die Weide sollte schonend erfolgen, damit die Grünlandnarbe durch den Viehtritt bei nassem Wetter nicht zerstört wird.

Silierung

Die Silierung von Herbstaufwüchsen ist wegen feuchter Witterung und hohen Schmutzes oft schwierig und birgt das Risiko von Buttersäuregärung. Dabei ist zu beachten: Anwelken, saubere Ernteverfahren und der Einsatz von Silierzusatzmitteln wie Melasse, Milchsäurebakterien oder Säuren, um die Gärqualität zu verbessern. Herbstgras und Silomais können gemischt siliert werden, wenn die Grassilage nicht zu feucht ist oder umgekehrt.

Mulchen vs. Schlägeln

Wenn die Bestandshöhe vor dem Winter mehr als 15 cm erreicht hat, besteht noch die Möglichkeit, den Bestand zu mulchen oder zu schlägeln. Der Vorteil liegt darin, dass die optimale Bestandshöhe von 7 bis 10 cm erreicht wird und der Stickstoff-, Phosphor- und Kaliumpool ein wenig aufgebessert wird. Erreicht der Grünlandbestand beispielsweise eine Bruttoaufwuchshöhe von 21 cm (Nettoaufwuchshöhe 14 cm), so kann mit einem Trockenmasseertrag von ca. 1400 kg pro ha gerechnet werden. Somit werden ca. 12 kg P₂O₅, 35 kg K₂O und 35 kg Reinstickstoff pro ha durch das gemulchte Pflanzenmaterial eingebracht. Allerdings sollte dem Weiden Vortritt gegeben werden, da dies wirtschaftlicher ist.

Mulchversuch
Im Jahr 2024 wurde ein Teil einer Grünlandfläche gemulcht (Aufwuchshöhe nach dem Mulchen 8 cm), ein anderer Teil hingegen nicht (die Aufwuchshöhe lag im Herbst bei ca. 20 cm). Im Frühjahr 2025 wurde eine Ertragsmessung durchgeführt. Dabei wurde auf der nicht gemulchten Fläche ein höherer Ertrag von 211,05 kg Trockenmasse pro ha erreicht.
IMG_0916.jpg © Egger
Die Trockenschäden werden hier mit Schafgarbe besiedelt. Durch eine gezielte Nachsaat können Gräser eingebracht werden (Bildaufnahme: 26. September 2026). © Egger

Wuchshöhe vor dem Winter

Das Futter sollte in einer Höhe mit ca. 10 cm in den Winter gehen. Bleiben die Bestände länger über dem Winter stehen, erhöht sich die Gefahr von Schneeschimmelbefall, sofern eine Schneedecke länger als 100 Tage vorhanden ist. Vor allem die Gräser, insbesondere die Raygräser, sind davon betroffen. Deswegen sollten die Pflanzenbestände bei einer Höhe von 5 bis 7 cm gemäht oder bei einer Höhe von 3 bis 5 cm beweidet werden, um eine Höhe von 7 bis 10 cm vor dem Winter zu erreichen. Auch für Rotklee und Luzerne sollte eine Schnitthöhe von 7 bis 10 cm angestrebt werden. Bei Luzerne ist jedoch zu beachten, dass die letzte Nutzung nicht zu spät erfolgen sollte, da diese Pflanze Reservestoffe in die Wurzeln einlagert. Außerdem sollte auf eine Schnitthöhe von mindestens 8 bis 10 cm geachtet werden. Wird tiefer gemäht, werden die Erneuerungsknospen der Triebe verletzt, wodurch die Luzerne­pflanze in ihrer Triebkraft und Ausdauer extrem geschwächt wird. Die Luzerne kann durchaus mit einer Bestandshöhe von über 20 cm überwintern. Der Frost kürzt die Pflanzen, sodass Bestände, die etwa 20 cm hoch sind, durch die Frosteinwirkung die relevante Bestandshöhe erreichen können.
Grünland2.png © LK Kärnten
© LK Kärnten

Wiesenabschleppen

Das Abschleppen der Wiesen sollte im Herbst vor allem auf Weiden erfolgen, die mit Mist gedüngt werden. Ein Abschleppen im Frühling ist nicht möglich, weil der Weidebeginn sehr früh erfolgt. Generell kann das Einreiben des Mistes bei trockenem Herbst durchgeführt werden. Das Abschleppen im Herbst kann auch noch empfohlen werden, wenn die Maulwurfshügel stark auftreten und diese im Herbst noch verteilt werden.

Zukünftige Engerlingsschäden

Engerlingsschäden, die in diesem Jahr nicht saniert wurden, sollten im nächsten Jahr bearbeitet werden. Engerlinge sind extrem empfindlich gegenüber mechanischer Bodenbearbeitung (Kreiselegge, Kreiselgrubber, Fräse, Pflug). Allerdings müssen sie sich in der Bearbeitungstiefe befinden, damit sie geschädigt werden. Des Weiteren gibt es ein biologisches Bodeninsektizid, das auf dem natürlich vorkommenden Pilz Beauveria bassiana (Stamm BOV1) basiert. Es wirkt während der Vegetationsperiode gegen die im Boden lebenden Larven des Feldmaikäfers (Melolontha melolontha) und des Junikäfers (Amphimallon solstitiale). Für das nächste Jahr wird eine Notfallzulassung erwartet. In Verbindung mit der mechanischen Engerlingsbekämpfung verbessert sich der Anwendungserfolg. Das Mittel wird gespritzt und gleich dahinter mit der Kreiselegge seicht in den Boden eingearbeitet. Dies sollte jedoch nur bei feuchten Bodenverhältnissen und bei prognostiziertem Regen erfolgen. Dies kann auch mit einem Cultangerät in den Boden eingebracht werden, ohne diesen vorher zu bearbeiten. Im Anschluss sollte eine an den Standort und die Nutzung angepasste Saatgutmischung ausgesät werden.
Maikäfer – Informationen über Schaderreger – AGES
pflanzenschutz Herbst.png © Archiv
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Unkraut­bekämpfung im Herbst

Für die Herbstbehandlung stehen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. 
  • Harmony SX: Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung oder nach der letzten Nutzung, im Rosettenstadium des Ampfers. Das Mittel ist klee- und gräserschonend (siehe Tab.1). Der große Vorteil beim Spritzen im Herbst liegt darin, dass keine Wartefristen einzuhalten sind, weil die nächste Nutzung erst wieder im Frühjahr stattfindet. Bei der Anwendung sollte eine Durchschnittstemperatur von 8 °C erreicht werden, und dies 10 bis 14 Tage lang nach der Anwendung.
Die Bestandslücken müssen im Frühjahr mit einer ampferfreien, standort- und nutzungsangepassten Grünlandnachsaatmischung (10 bis 15 kg/​ha) geschlossen werden. Bei der ÖPUL-Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ ist jedoch nur die chemische Punktbekämpfung (Abstreifbesen, Rotowiper, Rückenspritze, Rumbojet) erlaubt. 
Als gräserschonendes Pflanzenschutzmittel steht noch Ranger zur Verfügung. Ranger ist das Produkt mit großer Breitenwirkung, besonders gegen Ampfer und verholzende Unkräuter. Es ist flexibel einsetzbar – vom Frühjahr bis in den Herbst (während der Vegetationsperiode), im Grünland (Wiesen und Weiden) und auch auf Nichtkulturland (landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen). Ranger ist zur Flächenanwendung, Einzelpflanzen- und Horstbehandlung, Streichverfahren (z. B. Rotowiper) zugelassen.

Ausblick Frühjahr  2027
Im Frühjahr sollte rechtzeitig eine Begehung der Wiesen erfolgen, um die Bestandslücken zu ermitteln. So kann entschieden werden, welche Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Im Herbst entstehen Bestandslücken und Bodenverdichtungen dort, wo die Grünlandnarbe durch Erntegeräte oder Weidevieh überbeansprucht wurde bzw. wird. Diese sollten im Frühjahr mit geeigneten Nachsaatgeräten bearbeitet und mit einer standort- und qualitätsbezogenen Nachsaatmischung nachgesät werden. Dasselbe gilt für Trockenschäden und/​oder Schäden durch Engerlinge. Trockenschäden werden hier mit Schafgarbe besiedelt. Durch eine gezielte Nachsaat können Gräser eingebracht werden. Der Abschluss der Vegetationsperiode im Herbst eignet sich sehr gut für die Planung der Grunddüngung für die kommende Wachstumsperiode. Daher sollten jetzt im Herbst Bodenproben gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Grünland- und Futterflächen, dort wo eine Ertragsverbesserung möglich ist, unter Berücksichtigung des Standortes.

Webinar

Längere Trockenphasen, Hitzeperioden, Starkregen und milde Winter verändern die Grünlandbestände. In dem Webinar mit dem Titel „Klimafitte Grünlandbestände – standortangepasste Strategien“ zeigen wir praxisnahe Strategien, wie Grünlandbestände an den jeweiligen Standort angepasst und widerstandsfähiger gemacht werden können.
  • Termin: 19. November, 19.30 bis 20.30 Uhr
  • Referent: Ing. Hans Egger, BEd.

Anmeldung: LFI Kärnten, Tel. 0463/​58 50-25 00 

Links zum Thema

  • Maikäfer - Informationen über Schaderreger -AGES
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Weitere Fachinformation

  • Nach der Trockenheit die Wiese sanieren
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Dauerweiden haben den Vorteil, dass die Trittschäden geringer sind, weil die Tragfähigkeit des Bodens besser ist. Eine natürliche Versamung der Gräser (Englisches Raygras) ist möglich. (Bildaufnahme: 27. September 2026). © LK Kärnten/Egger

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Die Trockenschäden werden hier mit Schafgarbe besiedelt. Durch eine gezielte Nachsaat können Gräser eingebracht werden (Bildaufnahme: 26. September 2026). © Egger

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