Futter sichern, Milchvieh entlasten: Kalbinnenaufzucht auslagern
Vorteile für beide Betriebe
Die Auslagerung der Kalbinnenaufzucht kann für Milchvieh- und Aufzuchtbetrieb eine sinnvolle Partnerschaft sein. Der Milchviehbetrieb kann sich stärker auf die Haltung und Versorgung der Milchkühe konzentrieren. Besonders bei knapper Futtergrundlage kann es ein Vorteil sein, wenn das vorhandene Futter vorrangig für die Milchviehherde zur Verfügung steht.
Für den Aufzuchtbetrieb bietet sich hingegen die Möglichkeit, vorhandene Flächen und Stallkapazitäten zu nutzen. Vor allem kleinere oder im Nebenerwerb geführte Betriebe können durch die Kalbinnenaufzucht ihre Bewirtschaftung aufrechterhalten. Auch extensiver nutzbare Flächen können in die Aufzucht eingebunden werden.
Für den Aufzuchtbetrieb bietet sich hingegen die Möglichkeit, vorhandene Flächen und Stallkapazitäten zu nutzen. Vor allem kleinere oder im Nebenerwerb geführte Betriebe können durch die Kalbinnenaufzucht ihre Bewirtschaftung aufrechterhalten. Auch extensiver nutzbare Flächen können in die Aufzucht eingebunden werden.
Vereinbarungen im Vorfeld treffen
Damit eine solche Zusammenarbeit langfristig funktioniert, müssen die Rahmenbedingungen vor der Übergabe der Tiere klar vereinbart werden. Dazu zählen unter anderem das Alter und der Gesundheitszustand bei der Übergabe, Transport, Fütterung und Haltung, Weidegang, sowie Besamungsalter und Anpaarung. Ebenso ist festzulegen, wer die Kosten für Tierarzt, Behandlungen, Besamung und Trächtigkeitsuntersuchungen übernimmt.
Besonders wichtig sind Regelungen für Zuchtuntauglichkeit, Verletzungen oder den Totalverlust eines Tieres. Auch die Rücknahme der trächtigen Kalbinnen, Rücknahmefristen, Transport und der Gesundheitszustand bei der Übergabe sollten festgelegt werden. Eine schriftliche Aufzuchtvereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten. Mustervereinbarungen sind bei der Landwirtschaftskammer OÖ erhältlich und können an die jeweilige Kooperation angepasst werden.
Besonders wichtig sind Regelungen für Zuchtuntauglichkeit, Verletzungen oder den Totalverlust eines Tieres. Auch die Rücknahme der trächtigen Kalbinnen, Rücknahmefristen, Transport und der Gesundheitszustand bei der Übergabe sollten festgelegt werden. Eine schriftliche Aufzuchtvereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten. Mustervereinbarungen sind bei der Landwirtschaftskammer OÖ erhältlich und können an die jeweilige Kooperation angepasst werden.
Aufzuchtqualität nicht aus den Augen verlieren
Auch bei knapper Futtergrundlage darf bei der Kalbinnenaufzucht nicht am falschen Ende gespart werden. Vor allem im ersten Lebensjahr wird die Grundlage für Rahmenentwicklung, Geschlechtsorgane und Euterentwicklungen gelegt. Eine bedarfsgerechte und ausreichend intensive Fütterung ist daher entscheidend. Eine zu extensive Fütterung in dieser Phase kann sich negativ auf die Entwicklung und spätere Leistungsfähigkeit auswirken.
Ab dem zweiten Lebensjahr sinken die Ansprüche an die Energie- und Rohproteinversorgung. In dieser Phase kann die Aufzucht entsprechend extensiver gestaltet werden.
Ab dem zweiten Lebensjahr sinken die Ansprüche an die Energie- und Rohproteinversorgung. In dieser Phase kann die Aufzucht entsprechend extensiver gestaltet werden.
Rückkauf oder Tagsatz
Für die Abrechnung haben sich grundsätzlich zwei Modelle etabliert. Beim Rückkaufmodell wird das Kalb an den Aufzuchtbetrieb verkauft und später als trächtige Kalbin zurückgekauft. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Durchschnittspreisen, die sich beispielsweise an regionalen Viehmärkten oder Versteigerungen orientieren.
Beim Tagsatzmodell wird pro Tier und Aufzuchttag ein vereinbarter Betrag bezahlt. Dieser soll die Kosten für Futter, Arbeit und allfällige Zusatzleistungen abdecken. Die Höhe des Tagsatzes ist im Vorfeld zu vereinbaren und sollte für beide Betriebe wirtschaftlich passen.
Gerade bei Futterknappheit kann die Auslagerung der Kalbinnenaufzucht eine interessante Möglichkeit sein, den Milchviehbetrieb zu entlasten und das vorhandene Futter gezielter einzusetzen. Voraussetzung sind eine fachgerechte Aufzucht und klare Vereinbarungen, damit die Zusammenarbeit für beide Seiten langfristig funktioniert.
Beim Tagsatzmodell wird pro Tier und Aufzuchttag ein vereinbarter Betrag bezahlt. Dieser soll die Kosten für Futter, Arbeit und allfällige Zusatzleistungen abdecken. Die Höhe des Tagsatzes ist im Vorfeld zu vereinbaren und sollte für beide Betriebe wirtschaftlich passen.
Gerade bei Futterknappheit kann die Auslagerung der Kalbinnenaufzucht eine interessante Möglichkeit sein, den Milchviehbetrieb zu entlasten und das vorhandene Futter gezielter einzusetzen. Voraussetzung sind eine fachgerechte Aufzucht und klare Vereinbarungen, damit die Zusammenarbeit für beide Seiten langfristig funktioniert.
Futterversorgung gemeinsam sichern
Die anhaltende Trockenheit führt in vielen Regionen Oberösterreichs zu knappen Futtervorräten. Die Landwirtschaftskammer OÖ bietet gemeinsam mit dem Maschinenring und BIO Austria verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung an - darunter Futterbörsen, Kooperationen zwischen Ackerbau- und Tierhaltungsbetrieben sowie die Nutzung von Körnermais als Silomais.