Aufgrund akuter Trockenheit: Zukauf von nichtbiologischem Grundfutter mit VIS-Meldung möglich
Wichtig:
Vor jedem Zukauf ist eine entsprechende Meldung im VIS notwendig!
Möglichkeiten und Voraussetzungen - konventionelle Grundfuttermittel am Bio-Betrieb
- Diese Inanspruchnahme macht eine Verwendung nichtbiologischer Grundfuttermittel durch Betriebe mit Haltung von Raufutterverzehrern in der Gebietskulisse Oberösterreich innerhalb des Zeitraums 03. August 2026 bis 01. Juni 2027 möglich.
- Daraus leitet sich ab, dass das konventionelle zugekaufte Grundfutter im Rahmen der Ausnahmegenehmigung bis spätestens 1.6.2027 aufzubrauchen bzw. zu verfüttern ist.
- Der maximale Anteil an nichtbiologischem Grundfutter beträgt 30% des Jahresbedarf auf Basis der Trockenmasse
- Die Ausnahme der Behörde für nichtbiologisches Grundfutter betrifft folgende Arten von Futter:
- Dauerwiesen
- Ackerfutterflächen
- Futterstroh
Das Futter kann frisch (Grünfutter), siliert (Silage), getrocknet (Heu) oder pelletiert (Pellets) zugekauft werden.
VIS-Meldung:
Die Meldung ist vor Inanspruchnahme der Ausnahme ausschließlich elektronisch über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) einzubringen. Ein Zugang dazu ist vom Betrieb grundsätzlich notwendig. VIS Zugriffsdaten für Ihren Betrieb können unter
https://vis.statistik.at/registrierung/vis-zugriffsdaten-anfordern angefordert werden.
Es besteht die Möglichkeit über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ als Servicestelle diesen zu erstellen.
Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.
Ein Handbuch steht unter
https://vis.statistik.at/fileadmin/Handbuecher/Gebietsbezogene_Ausnahme_im_Katastrophenfall.pdf
zur Verfügung.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Meldung über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ erstellen zu lassen.
https://vis.statistik.at/registrierung/vis-zugriffsdaten-anfordern angefordert werden.
Es besteht die Möglichkeit über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ als Servicestelle diesen zu erstellen.
Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.
Ein Handbuch steht unter
https://vis.statistik.at/fileadmin/Handbuecher/Gebietsbezogene_Ausnahme_im_Katastrophenfall.pdf
zur Verfügung.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Meldung über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ erstellen zu lassen.
Dieser Antrag ist gemäß den geforderten Punkten auszufüllen.
Im Feld Geschäftszahl des Verwaltungsakts ist folgendes einzutragen:
ESV-2016-101088/485
Datum des Verwaltungsaktes: 03. August 2026
Bei der Angabe der GVE am Betrieb dürfen nur die Rauhfutterverzehrer/RGVE (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) in die Berechnung mit hineingenommen werden.
Dokumentation:
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Zu prüfen sind:
Österreichische Verbandsstandards
Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, Biokreis usw.) Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich)
Abnehmer (z.B. Molkereien)
ESV-2016-101088/485
Datum des Verwaltungsaktes: 03. August 2026
Bei der Angabe der GVE am Betrieb dürfen nur die Rauhfutterverzehrer/RGVE (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) in die Berechnung mit hineingenommen werden.
Dokumentation:
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Zu prüfen sind:
Österreichische Verbandsstandards
Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, Biokreis usw.) Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich)
Abnehmer (z.B. Molkereien)
Bio Austria:
Um die von Futtermittelknappheit betroffenen Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von nichtbiologischem Futter auch für Bio Austria-Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.
Unterstützung:
Bei der Antragstellung steht das Referat Biolandbau als VIS-Servicestelle telefonisch zur Verfügung - Tel.-Nr.: 050 6902 1450
Um die von Futtermittelknappheit betroffenen Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von nichtbiologischem Futter auch für Bio Austria-Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.
Unterstützung:
Bei der Antragstellung steht das Referat Biolandbau als VIS-Servicestelle telefonisch zur Verfügung - Tel.-Nr.: 050 6902 1450