Falltierentsorgung in Oberösterreich: Neuregelung der Kostentragung
Im heurigen Frühjahr wurde 
die Kostentragung neu 
verhandelt. In den landwirtschaftlichen 
Betrieben Oberösterreichs 
fallen jährlich etwas 
mehr als 250.000 tote Tiere 
an, von neugeborenen Ferkeln, 
Lämmern oder Kälbern 
bis hin zu ausgewachsenen 
Großtieren wie Rindern oder 
Pferden. 
Wenn wo etwas auftritt kann 
dies entweder online unter 
https://www.tkv-gruppe.at/falltierabholung/ oder mittels 
Anruf bei der TKV Oberösterreich 
gemeldet werden, welche 
innerhalb von 36 Stunden mit 
einem Meldefahrzeug kommt 
und den Kadaver abholt oder 
den Sammelbehälter entleert. 
Daneben betreibt die TKV  
Oberösterreich in Zusammenarbeit
mit den Gemeinden ein 
Netz von 158 Sammelstellen, 
in welche tierische Siedlungsabfälle 
wie etwa verendete 
Kleintiere, Fleischabfälle aus 
dem Haushalt etc. eingebracht 
werden können. 
Die Kosten für beide Sammelsysteme 
werden zum 
überwiegenden Teil von allen 
Gemeinden Oberösterreichs 
getragen und nur für die Verarbeitung 
der Falltiere aus 
landwirtschaftlichen Betrieben 
müssen die Tierhalter einen 
Beitrag leisten. Dieser ist 
notwendig und wurde heuer 
angehoben, weil die Kostentragung 
durch die öffentliche 
Hand als Beihilfe zu sehen ist, 
welche nach der Gruppenfreistellungs-
Verordnung der 
EU nur zulässig ist, sofern die 
Tierhalter einen Beitrag von 
mindestens 25 Prozent zu den 
Kosten der Beseitigung (Verarbeitung) 
tragen. Das Abholen 
bzw. Einsammeln kann zu 100 
Prozent öffentlich finanziert 
werden, um Wettbewerbsgleichheit 
zwischen Tierhaltern 
in unterschiedlichen Regionen 
zu gewährleisten.