Falltierentsorgung in Oberösterreich: Kostenübernahme neu geregelt

In den landwirtschaftlichen Betrieben Oberösterreichs fallen jährlich etwas mehr als 250.000 tote Tier an, von neugeborenen Ferkeln, Lämmern oder Kälbern bis hin zu ausgewachsenen Großtieren wie Rindern oder Pferden. Wenn wo etwas auftritt kann dies entweder online TKV Gruppe: Falltierabholung oder mittels Anruf bei der TKZ Oberösterreich gemeldet werden, welche innerhalb von 36 Stunden mit einem Meldefahrzeug kommt und den Kadavar abgeholt oder den Sammelbehälter entleert.
Daneben betreibt die TKZ Oberösterreich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Netz von 158 Sammelstellen, in welche tierische Siedlungsabfälle wie etwa verendete Kleintiere, Fleischabfälle aus dem Haushalt etc. eingebracht werden können.
Die Kosten für beide Sammelsysteme werden zum überwiegenden Teil von allen Gemeinden Oberösterreichs getragen und nur für die Verarbeitung der Falltiere aus landwirtschaftlichen Betrieben müssen die Tierhalter einen Beitrag leisten. Dieser ist notwendig und wurde heuer angehoben, weil die Kostentragung durch die öffentliche Hand als Beihilfe zu sehen ist, welche nach der Gruppenfreistellungs-Verordnung der EU nur zulässig ist, sofern die Tierhalter einen Beitrag von mind. 25% zu den Kosten der Beseitigung (Verarbeitung) tragen. Das Abholen/Einsammeln kann zu 100% finanziert werden, um Wettbewerbsgleichheit zwischen Tierhaltern in unterschiedlichen Regionen zu gewährleisten.
Daneben betreibt die TKZ Oberösterreich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Netz von 158 Sammelstellen, in welche tierische Siedlungsabfälle wie etwa verendete Kleintiere, Fleischabfälle aus dem Haushalt etc. eingebracht werden können.
Die Kosten für beide Sammelsysteme werden zum überwiegenden Teil von allen Gemeinden Oberösterreichs getragen und nur für die Verarbeitung der Falltiere aus landwirtschaftlichen Betrieben müssen die Tierhalter einen Beitrag leisten. Dieser ist notwendig und wurde heuer angehoben, weil die Kostentragung durch die öffentliche Hand als Beihilfe zu sehen ist, welche nach der Gruppenfreistellungs-Verordnung der EU nur zulässig ist, sofern die Tierhalter einen Beitrag von mind. 25% zu den Kosten der Beseitigung (Verarbeitung) tragen. Das Abholen/Einsammeln kann zu 100% finanziert werden, um Wettbewerbsgleichheit zwischen Tierhaltern in unterschiedlichen Regionen zu gewährleisten.
Aus Gründen der Biosicherheit ist auch festgelegt, dass Tierkadavar bis zur Abholung so aufzubewahren sind, dass der Kontakt von Wildschweinen zu den Falltieren und die Ausbreitung von Krankheitserregern verhindert wird, an einer für die Sammelfahrzeuge gut erreichbaren Stelle und die Abholung so zu ermöglichen, dass das Risiko der Weiterverbreitung von Krankheitserregern so gering wie möglich gehalten wird.
Trotz der bescheidenen Budgetsituation der Gemeinden konnte das bewährte Finanzierungsmodell unserer hochprofessionellen Tiermaterialentsorgung in Oberösterreich abgesichert werden und wird auch weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeindewohl und zur Tierseuchenvorsorge leisten.
Trotz der bescheidenen Budgetsituation der Gemeinden konnte das bewährte Finanzierungsmodell unserer hochprofessionellen Tiermaterialentsorgung in Oberösterreich abgesichert werden und wird auch weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeindewohl und zur Tierseuchenvorsorge leisten.
Ab 1. Juli betragen daher die Beiträge:
Einhufer > 1 Jahr | 40,00 Euro |
Einhufer < 1 Jahr, Lamas, Alpakas | 25,00 Euro |
Rinder über 1 Jahr | 15,60 Euro |
Kälber bis 1 Jahr | 2,30 Euro |
Schafe unter 1 Jahr | 1,40 Euro |
Schafe über 1 Jahr | 1,40 Euro |
Ziegen unter 1 Jahr | 1,40 Euro |
Ziegen über 1 Jahr | 1,40 Euro |
Schweine | 4,60 Euro |
Ferkel | 0,90 Euro |
Nachgeburt | 0,50 Euro |
Zuchtwild | 1,40 Euro |
Geflügel in Tonnen | 46,80 Euro |
Fische in Tonnen | 46,80 Euro |