Falltierentsorgung in Oberösterreich: Neuregelung der Kostentragung
Im heurigen Frühjahr wurde
die Kostentragung neu
verhandelt. In den landwirtschaftlichen
Betrieben Oberösterreichs
fallen jährlich etwas
mehr als 250.000 tote Tiere
an, von neugeborenen Ferkeln,
Lämmern oder Kälbern
bis hin zu ausgewachsenen
Großtieren wie Rindern oder
Pferden.
Wenn wo etwas auftritt kann
dies entweder online unter
https://www.tkv-gruppe.at/falltierabholung/ oder mittels
Anruf bei der TKV Oberösterreich
gemeldet werden, welche
innerhalb von 36 Stunden mit
einem Meldefahrzeug kommt
und den Kadaver abholt oder
den Sammelbehälter entleert.
Daneben betreibt die TKV
Oberösterreich in Zusammenarbeit
mit den Gemeinden ein
Netz von 158 Sammelstellen,
in welche tierische Siedlungsabfälle
wie etwa verendete
Kleintiere, Fleischabfälle aus
dem Haushalt etc. eingebracht
werden können.
Die Kosten für beide Sammelsysteme
werden zum
überwiegenden Teil von allen
Gemeinden Oberösterreichs
getragen und nur für die Verarbeitung
der Falltiere aus
landwirtschaftlichen Betrieben
müssen die Tierhalter einen
Beitrag leisten. Dieser ist
notwendig und wurde heuer
angehoben, weil die Kostentragung
durch die öffentliche
Hand als Beihilfe zu sehen ist,
welche nach der Gruppenfreistellungs-
Verordnung der
EU nur zulässig ist, sofern die
Tierhalter einen Beitrag von
mindestens 25 Prozent zu den
Kosten der Beseitigung (Verarbeitung)
tragen. Das Abholen
bzw. Einsammeln kann zu 100
Prozent öffentlich finanziert
werden, um Wettbewerbsgleichheit
zwischen Tierhaltern
in unterschiedlichen Regionen
zu gewährleisten.