EU-Kommission erteilt “Bracheflächen Ausnahme“ für 2024
Unsere Bäuerinnen und Bauern sind derzeit mit außergewöhnlichen Herausforderungen und sich stark verändernden Rahmenbedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion konfrontiert. Die EU-Kommission hat daher als stabilisierende Maßnahme eine für 2024 befristete Ausnahmeregelung von der Verpflichtung zur Anlage von mindenstens4% Brachen beschlossen.
Eine Nutzung dieser Flächen zum Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten stellt eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvolle Nutzungsmöglichkeit dar und bietet den Bäuerinnen und Bauern in Zeiten hoher Unsicherheit zusätzliche Flexibilität. Darüber hinaus handelt es sich ebenfalls um einen , um die Versorgungssicherheit mit Eiweißpflanzen zu stärken.
“Mit dieser Ausnahmeregelung wird neben der Möglichkeit der Erfüllung der Auflagen mittels Brachen auch eine Möglichkeit zum Anbau von Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchten geschaffen“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. “Dies stellt eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvolle Option für die Bäuerinnen und Bauern dar und bietet zusätzliche Flexibilität in Zeiten hoher Unsicherheit. Wir werden nun die nationale Umsetzung dieser Ausnahme vorbereiten, um den Landwirtinnen und Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben.“
Eine Nutzung dieser Flächen zum Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten stellt eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvolle Nutzungsmöglichkeit dar und bietet den Bäuerinnen und Bauern in Zeiten hoher Unsicherheit zusätzliche Flexibilität. Darüber hinaus handelt es sich ebenfalls um einen , um die Versorgungssicherheit mit Eiweißpflanzen zu stärken.
“Mit dieser Ausnahmeregelung wird neben der Möglichkeit der Erfüllung der Auflagen mittels Brachen auch eine Möglichkeit zum Anbau von Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchten geschaffen“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. “Dies stellt eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvolle Option für die Bäuerinnen und Bauern dar und bietet zusätzliche Flexibilität in Zeiten hoher Unsicherheit. Wir werden nun die nationale Umsetzung dieser Ausnahme vorbereiten, um den Landwirtinnen und Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben.“