Ermittlungen nach UBV-Anzeige wurden eingestellt
Die Einstellung des Verfahrens
bei der Staatsanwaltschaft erfolgte
bereits im August unmittelbar
nach Übermittlung einer
ersten Sachverhaltsdarstellung
durch die Landwirtschaftskammer.
Es konnte bereits damals
von der Staatsanwaltschaft bei
den Beteiligten keinerlei strafbare
Handlung festgestellt werden.
In der Folge hat der Unabhängige
Bauernverband unter Vorlage
neuer Argumente einen Fortsetzungsantrag
gestellt, der nun
von einem Dreiersenat des Landesgerichtes
Linz mit mehrfacher
Begründung endgültig zurückgewiesen
wurde.
Die Bestellung der Laienrichter
für die neue Funktionsperiode
erfolgte völlig korrekt bereits
im Zuge der Vollversammlung
im Juni und die Nominierungen
wurden erst dann den zuständigen
Arbeits- und Sozialgerichten
übermittelt. Der UBV hatte
dann Anfang Juli gegen mehrere
Mitarbeiter und die Führung der
Landwirtschaftskammer eine
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Linz eingebracht.