Erfolg bei EU-Entwaldungsverordnung
Heute wurde im EU-Parlament über die Entwaldungsverordnung abgestimmt. Konkret forderte die Europäische Volkspartei (EVP) die Verordnung um ein Jahr zu verschieben und diese um eine weitere Kategorie zu ergänzen. Neben den drei bisher vorgesehenen Kategorien (hohes, mittleres und niedriges Entwaldungsrisiko) soll in den Änderungsvorschlägen auch eine vierte Kategorie aufgenommen werden. Diese ist für jene Länder, darunter auch Österreich, in denen kein Entwaldungsrisiko herrscht, vorgesehen. Überbordende Bürokratie in Form umfangreicher Dokumentationspflichten sollen damit für Bäuerinnen und Bauern in diesen Staaten verhindert werden. Nun sind weitere Verhandlungen mit der EU-Kommission notwendig, um die wesentliche Veränderung hinsichtlich der Dokumentationspflichten für Staaten wie Österreich zu beschließen.
"Länder wie Österreich mit strengsten Forstgesetzen zum Schutz der Wälder kämpfen eher gegen eine Ver- als eine Entwaldung. Die Waldfläche hat seit den 1960er-Jahren etwa um die Größe des Burgenlands zugenommen. Dass die EU-Entwaldungsverordnung gemäß EU-Parlamentsvotum nun nicht nur verschoben, sondern auch verbessert werden soll, ist ein zukunftsweisendes Zeichen der Vernunft – im Sinne des Klimaschutzes, regionaler Wertschöp-fungsketten und des europäischen Wohlstandes", betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zum heutigen Abstimmungsergebnis des EU-Parlaments. "Nur, wenn unsere bäuerlichen Familienunternehmen von einer unnötigen Bürokratieflut geschützt werden, werden sie weiter bereit sein, die Wälder in Richtung Klimafitness zu pflegen, Holz zum Ersatz fossiler Rohstoffe zur Verfügung zu stellen und somit beim Klimaschutz mitzuhelfen."
Waldrodungen für landwirtschaftliche sind in Österreich defacto unmöglich
Auch LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger verweist darauf, dass Österreich bereits jetzt über ein sehr strenges Forstgesetz verfügt und Waldrodungen für landwirtschaftliche Nutzungen damit de facto unmöglich sind. Ein dichtes Netz forstbehördlicher Kontrollen ver-hindert Waldschädigungen und garantiert schon jetzt die Legalität des österreichischen Holzeinschlages. „Ich begrüße den Schritt, eine vierte Kategorie für Länder mit unerheblichem Entwaldungsrisiko in die Änderungsvorschläge der Entwaldungsverordung aufzunehmen, ausdrücklich. Es muss nun weiterhin an der Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit der dieser Verordnung gearbeitet werden. Diese geht von der Intention her zwar in die richtige Richtung, nämlich den Regenwald vor der Abholzung zu schützen. Sie geht in Österreich aber an der Realität vorbei, da es in Österreich kein Entwaldungsrisiko gibt. Ich bin zuversichtlich, dass die Verordnung nun an die Realität angepasst werden wird“, so Waldenberger.
Die Landwirtschaftskammer fordert, dass es in Ländern mit ‚unerheblichem Risiko‘ weiterhin bei einer reinen Dokumentationspflicht wie in der seit 2013 bestehenden EUTR-Verordnung (EU-Holzhandelsverordnung) bleibt. „Die Ablage von Belegen und eine stichprobenartige Kon-trolle durch die Behörde anstelle einer Dateneingabe ins EU-Informationssystem werden als ausreichend erachtet und sind auch hinreichend praktikabel“, führt Franz Waldenberger ins Treffen.
"Konkret geht es in unserer Branche darum, dass es für Bäuerinnen und Bauern, Forstwirtinnen und Forstwirte mit Produkten wie Holz, Soja und Rindfleisch in Ländern wie Österreich mit keinem Entwaldungsrisiko spürbare Erleichterungen bei den Berichtspflichten gibt. Sinn und Zweck ist, unsere kleinstrukturierten Land- und Forstwirtschaftsbetriebe vor einer völlig unsinnigen Bürokratieflut, die höchstens von großen Konzernen gestemmt werden könnte, zu bewahren", erklärt der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, abschließend.