Entschädigungssätze bei Verbiss- und Fegeschäden im Wald aktualisiert
Nicht jede verbissene oder gefegte Pflanze ist automatisch als ein Schaden zu werten. Bei der Beurteilung eines Wildschadens bedarf es stets eines Soll-Ist-Vergleichs. Ausschlaggebend dafür ist ein vom Waldbesitzer klar definiertes Verjüngungsziel sowie die Verjüngungsnotwendigkeit des Bestandes und eine entsprechende Mindestanzahl (Normalpflanzenanzahl) an unverbissenen Pflanzen. Erst wenn diese festgelegte Mindestpflanzenanzahl durch Wildeinfluss unterschritten wird, liegt ein schadenersatzpflichtiger Wildschaden vor.
Sollten Sie Fragen zur Anwendung der Richtlinie sowie zur Beurteilung eines Wildschadens haben, können Sie sich an die Wildschadensberatung der LK OÖ wenden.