Entgegnung Präsident Franz Waldenberger
"Herr Dr. Fischer wirft Vertretern der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine allgemeine nebulose Kritik am Landesverwaltungsgericht vor. Dem ist die offizielle Stellungnahme der Kammer zur Novelle des OÖ. Straßengesetzes entgegenzuhalten. Neben zahlreichen anderen Themen wurde auch der Wegfall der Zuständigkeit der Zivilgerichte kritisch gesehen. Dies jedoch nicht, weil die Kammer kein Vertrauen in die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes hätte, sondern weil damit nachteilige Änderungen beim Ersatz der Verfahrenskosten und beim Einsatz von Sachverständigen resultieren. Es geht dabei nicht um die Frage Amts- oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sondern um das Problem, dass - anders als im zivilgerichtlichen Verfahren - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in aller Regel derselbe Sachverständige zu Einsatz kommt, der im Behördenverfahren das Entschädigungsgutachten erstellt hat. Verfassungsrechtlich ist dies leider zulässig, die Lebenserfahrung zeigt aber, dass der Sachverständige von seinem eigenen Gutachten nicht wesentlich abrücken wird. Auch aus diesem Grunde hat sich die Kammer für die Beibehaltung der Zuständigkeit der Zivilgerichte ausgesprochen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Landwirtschaftskammer Oberösterreich die Einführung der Landesverwaltungsgerichte als wichtige rechtsstaatliche Maßnahme immer begrüßt hat."