Drei Schwerpunkte für eine zukunftsfitte Agrarpolitik
Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig brachte am
28. Juni eine umfangreiche Änderung
des GAP-Strategieplans
bei der EU-Kommission ein.
Diese umfasst drei Bereiche:
Das Agrarumweltprogramm
wird attraktiver gestaltet, die
Umsetzung vereinfacht und
der Inflation wird mit dem Impulsprogramm
für die Landwirtschaft
Rechnung getragen.
Die Genehmigung durch die
EU-Kommission wird für September
2024 erwartet.
„Österreichs Bäuerinnen
und Bauern zeigen bereits
jetzt, dass Klimaschutz und
Landwirtschaft Hand in Hand
gehen und keine Widersprüche
sind. Mit dem Herzstück
der GAP, dem Agrarumweltprogramm
ÖPUL, erbringen mehr
als 80 Prozent der Bäuerinnen
und Bauern freiwillig über
die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehende Ökoleistungen.
Österreich hat damit
eine der klimafreundlichsten
landwirtschaftlichen Produktionen
weltweit und darauf
können wir stolz sein“, betont
Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig.
Eckpunkte
1. Agrarumweltprogramm
ÖPUL – mehr Biodiversität,
Klimaschutz und Bio ab
2025:
Im Zuge der Änderung des GAP-Strategieplans werden verstärkt Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt, zur Stärkung der Almwirtschaft und der biologischen Bewirtschaftung sowie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gesetzt, z.B.:
2. GAP-Vereinfachungen:
Die Anforderungen in der Umsetzung der GAP stellen unsere Betriebe immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb hat sich Totschnig für eine Verringerung der Kontrollbelastung und für mehr Flexibilität bei der Erfüllung bestimmter Auflagen eingesetzt:
3. Impulsprogramm, um der Inflation Rechnung zu tragen:
Von 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Millionen Euro für das Agrarumweltprogramm, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden:
Im Zuge der Änderung des GAP-Strategieplans werden verstärkt Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt, zur Stärkung der Almwirtschaft und der biologischen Bewirtschaftung sowie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gesetzt, z.B.:
- Zuschlag für Kreislaufwirtschaft bei Bio-Betrieben sowie Abgeltung von betriebsbezogenen Transaktionskosten je Betrieb.
- Einführung einer neuen Ökoregelung zur Förderung von Stilllegungsflächen und Agroforst-Streifen.
- Anhebung der Prämien für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen (UBB und BIO) und Öko-Regelungen sowie Erhöhung des Zuschlags für Acker- und Grünland-Biodiversitätsflächen.
- Flexibilisierung der Anbau- und Umbruchszeitpunkte bei Begrünungen.
2. GAP-Vereinfachungen:
Die Anforderungen in der Umsetzung der GAP stellen unsere Betriebe immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb hat sich Totschnig für eine Verringerung der Kontrollbelastung und für mehr Flexibilität bei der Erfüllung bestimmter Auflagen eingesetzt:
- Streichung von Aufzeichnungsverpflichtungen bei Grünland-Biodiversitätsflächen und Tierwohl-Stallhaltung sowie vereinfachte Alm-Weidemeldung.
- Anstelle der Verpflichtung vier Prozent der Ackerflächen brach liegen zu lassen, Erfüllung über eine freiwillige Öko-Regelung.
- Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung kann die Anforderung gemäß GLÖZ 7 auch über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden.
- Betriebe unter zehn Hektar werden künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität befreit.
3. Impulsprogramm, um der Inflation Rechnung zu tragen:
Von 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Millionen Euro für das Agrarumweltprogramm, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden:
- die Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm um acht Prozent erhöht,
- die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird ebenso um acht Prozent erhöht, bei Betrieben der Erschwernisgruppe Drei und Vier sogar um 14 Prozent,
- sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement werden auf 500.000 Euro angehoben.