Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten, VHA 6.4.1 - Antragstellung nicht mehr möglich
Förderungsgegenstand
Landwirtschaftlicher Tourismus, Aktivitäten der Freizeitwirtschaft und Bewirtung:
- Bauliche und technische Investitionen in Freizeiteinrichtungen und zur Ausübung von Freizeitaktivitäten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung
- Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und -bewirtung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung
- Beispiele: Gästezimmer, Ferienwohnungen, Aufenthalts- u. Frühstücksräume, Reithallen u. -plätze, Mostschenken, Jausenstationen
Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung von Produkten (bei landwirtschaftlichen Produkten nur Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse*) und Dienstleistungen:
- Bauliche und technische Investitionen für die Be- und Verarbeitung, Vermarktung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung
- Beispiele: Be- und Verarbeitungsräumlichkeiten - Einrichtung und Ausstattung, Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung (nur für Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse*) *) Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse: Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die höhergradig be- und verarbeitet sind und daher nicht mehr unter die im Anhang I des Vertrags angeführten landwirtschaftlichen Urprodukte und Produkte der 1. Verarbeitungsstufe fallen.
- Bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen im Bereich der Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie sowie Soziale Arbeit
- Bauliche Investitionen sowie Anschaffung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen zur Erbringung von kommunalen Dienstleistungen
- Bauliche Investitionen sowie Anschaffung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen zur Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
- Beispiele: Räumlichkeiten und Einrichtungen für Pflege und Therapie, Kinderbetreuung, Schule am Bauernhof, Investitionen für kommunale Dienstleistungen (z. B. Grünraumpflege, Winterdienst, Kompostierung...)
- Bauliche und technische Investitionen zur Ausübung von traditionellem Handwerk einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung
- Beispiele: Investitionen zur Herstellung und Vermarktung von traditionellen handwerklichen Produkten z. B. aus Holz bzw. Rundholz, Kunsthandwerk, etc.
- Gefördert werden nur neuwertige Maschinen und Geräte. Maschinen und Geräte, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden, werden nicht gefördert.
- Eigenleistungen: nur eigenes Bauholz anrechenbar
Förderungswerber
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit folgendem Mindestbewirtschaftungsumfang: 3 ha LN; bei Feldgemüse-, Obst-, Wein- oder Hopfenanbau mind. 0,3 ha LN; Betriebe des Gartenbaus sowie der Bienenhaltung, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen.
- Mitglieder eines Haushalts eines landwirtschaftlichen Betriebes d. h. volljährige und noch nicht im Ruhestand befindliche Personen mit ordentlichem Wohnsitz auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Mindestbewirtschaftung wie unter obigem Punkt angeführt.
- Gemeinschaften von Bewirtschaftern bzw. Mitgliedern des Haushalts landwirtschaftlicher Betriebe. Sind an den Gemeinschaften auch Dritte beteiligt, die weder Bewirtschafter noch Haushaltsangehörige eines landw. Betriebes sind, können nur die auf die Bewirtschafter u. Haushaltsangehörigen eines landw. Betriebes entfallenden anteiligen Kosten gefördert werden.
Förderungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes mit mindestens folgenden Bestandteilen:
- Darstellung der Ausgangssituation z.B. betriebs- u. arbeitswirtschaftliche Situation
- Ziele und geplante Aktionen für das Vorhaben
- Darstellung der positiven Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens
- Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung soweit erforderlich; für Vorhaben im Bereich der Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie sowie Soziale Arbeit sind darüber hinaus Kooperationsstrukturen, gegebenenfalls mit anerkannten sozialen Einrichtungen, nachzuweisen, es sei denn, der Förderungswerber selbst oder Mitglieder des landwirtschaftlichen Haushalts verfügen über entsprechende Qualifikationen
- Behördliche Genehmigungen bei baulichen und technischen Investitionen
- Keine Vermietung/Verpachtung an einen Betreiber (gilt auch bei Sozialprojekten)
- Keine private Nutzung oder Dauervermietung bei der Gästebeherbergung während der Behaltefrist
Förderungsart und –ausmaß
- Anrechenbare Mindestkosten: 15.000 Euro
-
Maximal anrechenbare Kosten:
- Für Anträge 2014 - 2020: 400.000 Euro
- Für eingereichte Förderungsanträge ab 1.1.2021: Zusätzlich 120.000 Euro anrechenbare Kosten je Betrieb für die Jahre 2021 und 2022. In Summe also 520.000 Euro förderbare Kosten für den Zeitraum 2014 - 2022.
- Bisher nicht verbrauchte Kostenkontingente können 2021 und 2022 bis zu max. 520.000 Euro anrechenbare Kosten beantragt werden.
-
Zuschüsse:
- 20% für Reithallen, Reitplätze, Reiterstüberl, Kommunaldienst
- 25% für Tourismus, Freizeitwirtschaft, Bewirtung, Verarbeitung, Vermarktung
- 30% für Aktivitäten in sozialen Bereichen, z. B. "Green Care"
- Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gewährt (max. 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren)
- Förderbare Kosten sind anerkennungsfähige Kosten, die mit vorzulegenden Rechnungen samt Zahlungsnachweisen (Kontoauszug) nachgewiesen werden.
- Kleinbetragsrechnungen unter einem Betrag von 50 Euro netto sind nicht anrechenbar.
- Übersteigt der Rechnungsbetrag für eine zusammengehörige Leistung 5.000 Euro netto, muss eine unbare Zahlung nachgewiesen werden.
- Gebrauchtmaschinen bzw. -geräte sowie üblicherweise in der Landwirtschaft genutzte Maschinen u. Geräte sind nicht förderbar.
- Kosten für Grundankäufe sind nicht förderbar.
Auswahlverfahren
Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur entscheidungsreife Anträge (nach vollständigem Vorliegen der angeforderten Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Je nach Mittelverfügbarkeit bzw. Budgetsituation kann die Bewilligende Stelle die erforderliche Mindestpunkteanzahl für die Projektauswahl verändern.
Das Auswahlverfahren wird blockweise durchgeführt, die Auswahltermine veröffentlicht.
Das Auswahlverfahren wird blockweise durchgeführt, die Auswahltermine veröffentlicht.
Antragstellung
- Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn. Anträge können laufend eingereicht werden.
- Es werden nur Lieferungen, Leistungen, Rechnungen und Zahlungen anerkannt, die nach dem Stichtag für die Kostenanerkennung (= Antragseingangsdatum) anfallen.
- Alle rechtsverbindlichen Verträge oder Bestellungen müssen ebenfalls nach dem Datum der Antragsannahme liegen.
Information, Förderungsabwicklungsstelle
Bezirksbauernkammern
Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
e-mail: lfw.Post@ooe.gv.at
Ansprechpartner:
Referatsleiter:
Dipl.-Ing. Hermann Wahlmüller
Telefon +43 732 77 20-11503
hermann.wahlmueller@ooe.gv.at
Freistadt, Perg, Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Landw. Bioenergieprojekte OÖ:
Dipl.-Ing. Hermann Reingruber
Telefon +43 732 77 20- 11519
hermann.reingruber@ooe.gv.at
Gmunden, Kirchdorf, Vöcklabruck, Wels:
Dipl.-Ing. Augustine Spitzbart
Telefon +43 732 77 20-12270
augustine.spitzbart@ooe.gv.at
Braunau, Eferding, Grieskirchen, Ried/I, Schärding, Steyr:
Carina Murauer
Telefon +43 732 77 20-11826
carina.murauer@ooe.gv.at
Linz-Land:
Dipl.-Päd. Ing. Karl Hofmeister
Telefon: +43 77 20-11531
karl.hofmeister@ooe.gv.at
Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
e-mail: lfw.Post@ooe.gv.at
Ansprechpartner:
Referatsleiter:
Dipl.-Ing. Hermann Wahlmüller
Telefon +43 732 77 20-11503
hermann.wahlmueller@ooe.gv.at
Freistadt, Perg, Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Landw. Bioenergieprojekte OÖ:
Dipl.-Ing. Hermann Reingruber
Telefon +43 732 77 20- 11519
hermann.reingruber@ooe.gv.at
Gmunden, Kirchdorf, Vöcklabruck, Wels:
Dipl.-Ing. Augustine Spitzbart
Telefon +43 732 77 20-12270
augustine.spitzbart@ooe.gv.at
Braunau, Eferding, Grieskirchen, Ried/I, Schärding, Steyr:
Carina Murauer
Telefon +43 732 77 20-11826
carina.murauer@ooe.gv.at
Linz-Land:
Dipl.-Päd. Ing. Karl Hofmeister
Telefon: +43 77 20-11531
karl.hofmeister@ooe.gv.at
Stand August 2021 gemäß Sonderrichtlinie LE 2014-2020