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Die Bäuerin: Altersvorsorge: Damit Bäuerinnen in der Pension auch noch genug haben

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25.03.2025 | von Elke Leitner, ABL

Im Interview verrät Sozialrecht-Referentin Mag. Manuela Lang, welche Regelungen es nach dem Bauern- Sozialversicherungsgesetz gibt und wie es Bäuerinnen gelingen kann, für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorzusorgen.

Welche Rolle spielt die betriebliche Altersvorsorge in der Landwirtschaft und wie kann sie genutzt werden?
Manuela Lang: In landwirtschaftlichen Betrieben spielt die betriebliche Altersvorsorge bisher kaum eine Rolle. Es gibt die Möglichkeit bei der erstmaligen Aufnahme der Betriebsführung innerhalb eines Jahres freiwillig in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzutreten. Dann besteht eine zusätzliche Beitragspflicht in der Höhe von 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage für die Dauer der Pflichtversicherung nach dem Bauern- Sozialversicherungsgesetz.

Welche Unterschiede bestehen bei der Altersvorsorge zwischen Männern und Frauen?
Manuela Lang: Bei der gesetzlichen Pensionsversicherung bestehen im bäuerlichen Bereich keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Bei einer Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Ehegatten wird die Beitragsgrundlage geteilt, d.h. jeder Ehegatte zahlt gleich hoch auf sein Pensionskonto ein. Auch Lebensgefährten, welche gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, zahlen jeweils von der Hälfte des bewirtschafteten Einheitswertes, in derselben Höhe auf ihr Pensionskonto ein.

Welche Auswirkungen hat der „Gender Pay Gap“ auf die Altersvorsorge von Frauen und die daraus resultierenden geringeren Rentenansprüche im Falle von Altersarmut?
Lang: Im bäuerlichen Versicherungsrecht gibt es aus bereits genannten Grund auch keinen „Gender Pay Gap“.

Gibt es innerhalb Österreichs regionale Unterschiede in der Alterssicherung von Frauen bzw. Bäuerinnen? Wenn ja, worin bestehen diese Unterschiede?
Lang: Nein, das bäuerliche Sozialversicherungsrecht und die Regelungen zur Beitragsbemessung für die Pension gelten für ganz Österreich gleich.

Inwieweit wirkt sich die Familiengründung (Geburtenzeit und Kindererziehung) auf die Pensionsansprüche von Bäuerinnen aus?
Lang: Ab der Geburt eines Kindes bis zum 4. Geburtstag werden Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten mit einer monatlichen Bemessungsgrundlage von derzeit 2.300 Euro auf dem Pensionskonto der Frauen bzw. Bäuerinnen angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt zusätzlich zur Beitragsgrundlage aufgrund eines Dienstverhältnisses oder zur Beitragsgrundlage aufgrund der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf die Alterssicherung von Frauen aus, insbesondere, wenn sie aufgrund von Betreuungspflichten ihre Arbeitszeit reduzieren müssen?
Lang: Eine Teilzeitbeschäftigung bewirkt eine niedrigere Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag und daher natürlich auch eine niedrigere Gutschrift auf dem Pensionskonto. Dies führt zu einer später niedrigeren Pension als bei Vollbeschäftigung. Bei Bäuerinnen gibt es diesen Nachteil nicht, weil sich bei ihnen als selbständig Erwerbstätige aufgrund der Geburt eines Kindes oder aufgrund von Betreuungspflichten keine Änderung ihrer Bemessungsgrundlage für die Pensionseinzahlung ergibt.

Wie können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen ausreichend für das Alter vorsorgen, insbesondere in Berufen mit niedrigem Einkommen?
Lang: Hier gibt es nur die Möglichkeit, zusätzlich privat vorzusorgen.

Ab wann sollten sich Frauen um ihre Altersvorsorge kümmern?
Lang: Ab dem Beginn ihrer Berufs-/ Erwerbstätigkeit.

Ratgeberin für Bäuerinnen

„Plötzlich Bäuerin! Und jetzt?“: Die smarte Infobroschüre für Bäuerinnen beinhaltet wichtige Informationen für ihren Alltag am Bauernhof. Eine weitere Broschüre beschäftigt sich mit wichtigen Rechtsfragen: Zu finden auch online auf: www. baeuerinnen.at
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