Düngeaufzeichnungen abschließen!
Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe sowie alle Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind verpflichtet, gesamtbetriebliche Düngeaufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen umfassen die bewirtschafteten Flächen mit dem jeweiligen Nährstoffbedarf (inklusive Ertragsplausibilisierung), den Stickstoffanfall aus der Tierhaltung sowie die Stickstoffausbringung auf den Flächen durch Düngung als auch Bewässerung unter Berücksichtigung der Vorfruchtwirkung.
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten lt. NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte). Diese müssen laufend schlagbezogene Aufzeichnungen führen. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten lt. NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte). Diese müssen laufend schlagbezogene Aufzeichnungen führen. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Die genauen Aufzeichnungsvorgaben bitte aus der "Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV" entnehmen und anwenden!
Achtung - Frist einhalten!
Die gesamtbetrieblichen Düngeraufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2024 sind bis spätestens
31. Jänner 2025 abzuschließen und müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle vorliegen. Dies gilt für den Großteil der Betriebe bis auf wenige Ausnahmen.
Für Teilnehmer an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" muss neben der laufenden schlagbezogenen Aufzeichnung eine Düngeplanung bis zum 28. Februar 2025 angelegt sein.
31. Jänner 2025 abzuschließen und müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle vorliegen. Dies gilt für den Großteil der Betriebe bis auf wenige Ausnahmen.
Für Teilnehmer an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" muss neben der laufenden schlagbezogenen Aufzeichnung eine Düngeplanung bis zum 28. Februar 2025 angelegt sein.
Hilfestellung durch EDV-Aufzeichnungsprogramme
Die Landwirtschaftskammer OÖ (Boden.Wasser.Schutz.Beratung) bietet hierfür zwei unterschiedliche Aufzeichnungsprogramme an. Für die ausschließlich gesamtbetriebliche Düngedokumentation steht das Gratisprogramm "LK-Düngerrechner" zur Verfügung. Mit dem EDV-Aufzeichnungsprogramm "ÖDüPlan Plus" können darüber hinaus schlagbezogene und weitere Dokumentationsverpflichtungen einfach und kostengünstig erledigt werden.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ telefonisch unter 050/6902-1426 bzw. www.bwsb.at.