Corona-Virus: Maßnahmen und Empfehlungen für tierhaltende Betriebe
- Betrieblich notwendige Kontakte zu betriebsfremden Personen auf das absolut notwendige Minimum beschränken.
- Betriebsbesuche durch Firmenvertreter nur, wenn absolut zwingend nötig vereinbaren. Ungeplante Vertreterbesuche ("weil ich schon in der Gegend war“) keinesfalls akzeptieren.
- Personen wie Tierärzte oder Fahrer von Milchsammelwägen müssen aus zwingenden betrieblichen Gründen auf den Hof kommen. Auch in diesem Fall die allgemein geltenden Empfehlungen in Bezug auf Personenkontakte (kein Händeschütteln, Abstand, etc.) strikt einhalten. Es ist dies in der aktuellen Situation absolut kein Zeichen von Unhöflichkeit.
- Die Versorgung des Lebensmittelhandels mit Frischfleisch hat absolute Priorität und funktioniert bis dato auch gut. Schwierig gestaltet sich jedoch der Rindfleischexport. Verkäufe von Schlachtrindern - vor allem Kühen und Kalbinnen, die nicht zwingend vermarktet werden müssen - sollten soweit möglich um einige Wochen verschoben werden.
- Fü r Pferdeeinstellbetriebe besteht ein grundsätzliches Betretungsverbot auch für die Besitzer der eingestellten Pferde (Freizeit- und Sportbetrieb, bzw. keine Notfall-Dienstleistungen). Nur für den Fall, dass der Einstellbetrieb auf die Mitarbeit der Pferdebesitzer angewiesen ist, können eingeschränkt (absolutes Minimum) und unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen (mindestens ein Meter zu anderen Personen) betrieb-fremde Personen eingesetzt werden.
- Eine ausführliche Information ist auf der nachfolgenden Website verfügbar: https://www.pferdezucht-austria.at/main.asp?kat1=96&kat2=643&NID=14241&DDate=15032020.
Können Tierversteigerungen weiter abgehalten werden? Dürfen landwirtschaftliche Tiere noch verkauft werden?
Ja, landwirtschaftliche Nutztiere können weiterverkauft werden. Tierversteigerungen und Tierabsatzmärkte dürfen in der gewohnten Form nicht mehr abgehalten werden. Ausnahmen sind unter der Voraussetzung möglich, dass Personenkontakte auf ein absolutes Minimum reduziert und die Vorgehensweise eng mit der Behörde abgestimmt wird. Einheitliche österreichweite Standards sind in Erarbeitung.
Für den Agrarhandel, d.h. Lagerhäuser und den Landesproduktenhandel, gelten die aktuellen Schließungen nicht.
Wie sieht es mit der Versorgung von Futtermitteln für Nutztiere aus?
Aus derzeitiger Sicht ist aufgrund des Coronavirus kein erhöhter Bedarf bei Futtermitteln festzustellen bzw. ist keine Mangellage absehbar.