Broschüren Recht und Steuer
Die Steuererklärung für 2023 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
Die Steuererklärung für 2022 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
Die Steuererklärungen für 2021 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
Die Steuererklärungen für 2021 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
Steuerliche Konsequenzen von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen
Bei der Überlassung von landwirtschaftlichem Grund zum Betrieb einer Photovoltaikanlage stellen sich gerade auch aus steuerlicher Sicht viele Fragen. Das Finanzministerium hat auf Anfrage der LK nun seine Rechtsmeinung hierzu dargelegt.
kostenlosDie Steuererklärungen für 2020 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
Die Steuererklärung für 2019 - Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte
Alkoholsteuergesetz
Die Herstellung von Branntwein erfolgt entweder im Abfindungswege, wobei Sonderbestimmungen für den Hausbrand bestehen, oder in Verschlussbrennereien, wobei die „Verschlussbrennerei mit eingeschränkter Anlagensicherung" einen Mischtyp zwischen Abfindungs- und Verschlussbrennerei darstellt.
Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Seit Anfang 2016 gelten für Betriebe neue Pflichten für die Erfassung von Bareinnahmen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte einen umfassenden Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, der detaillierte Informationen enthält.
Gewinnermittlung Teilpauschalierung ab 2015
Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Teilpauschalierung.
Gewinnermittlung Vollpauschalierung ab 2015
Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Vollpauschalierung.
Steuerrelevante Grenzen in der Land- und Forstwirtschaft - Kurzüberblick
Teilpauschalierung ab dem Jahr 2015
Der Gewinn ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (mit pauschalen Ausgaben) bei einem Einheitswert der selbstbewirtschafteten luf Fläche von mehr als 75.000 Euro bis max. 165.000 Euro, bei Ausübung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagenoption sowie bei der Antragsoption bei Betrieben mit Einheitswert bis 75.000 Euro zu ermitteln. Außerdem ist die Umsatzgrenze von max. 600.000 Euro jährlich (netto) einzuhalten.
Vollpauschalierung ab dem Jahr 2015
Die Vollpauschalierung ist anwendbar bei einem Einheitswert der selbstbewirtschafteten luf Fläche von max. 75.000 Euro und bei Einhaltung der Umsatzgrenze von max. 600.000 Euro jährlich (netto).
Immobilienertragsteuer bei Veräußerung ab 01.01.2016 (Stand Oktober 2023)
Die Einkommensteuer bei der Veräußerung von Immobilien (Immobilienertragsteuer) - Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015.
Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei luf Nebentätigkeiten
Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb sind Tätigkeiten zu verstehen, die eng mit dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Zusammenhang stehen (wirtschaftliche Zweckbestimmung) und gegenüber demselben wirtschaftlich untergeordnet sind.
Umsatzsteuerpauschalierung
Nichtbuchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz bis 600.000 Euro (netto) sind bei der Umsatzsteuer grundsätzlich pauschaliert.
Rechnungsmuster für pauschalierte Land- und Forstwirte
Unterlage für die richtige Ausstellung von Rechnungen durch umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte.
Steuerrelevante Grenzen in der Land- und Forstwirtschaft
Jeder landwirtschaftliche Betriebsführer sollte über die steuerlichen Grenzen seines landwirtschaftlichen Unternehmens Bescheid wissen.
Vorbereitung auf das Erstgespräch beim Steuerberater
Checkliste für Land- und Forstwirte. Bei betrieblichen Umstrukturierungen oder betrieblichen Weiterentwicklungen können die Grenzen der Einkommen- und Umsatzsteuerpauschalierung überschritten werden. Eine Neuausrichtung des Betriebes kann eine umfassende Rechtsberatung notwendig machen.