Braunau: Wichtige Informationen des Forstdienstes
Derzeit werden vor allem verstärkt Fällungen, Durchforstungen, aber auch Wegebau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Leider finden nicht immer alle Maßnahmen im Einklang mit den forstgesetzlichen Bestimmungen statt und müssen immer wieder Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.
Es wird daher seitens des Forstdienstes der Bezirkshauptmannschaft darauf hingewiesen, dass Fällungen ab 0,5 Hektar bewilligungspflichtig sind. Dabei sind nachbarliche Kahlflächen einzurechnen.
Bei allen Fällungen ist unter gewissen Voraussetzungen zu nachbarlichen Waldflächen ein 40 Meter breiter Deckungsschutzbereich zu belassen. Die Einhaltung der Deckungsschutzverpflichtung ist gesetzliche Vorschrift und daher unbedingt einzuhalten, auch wegen möglicher Folgen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Schadenersatz.
Entgegen der Bestimmungen des Forstgesetzes unterliegt geschlägertes Holz nicht nur Verfahren nach dem österreichischen Forstgesetz sondern auch den Bestimmungen des europäischen Holzhandelsüberwachungsgesetzes, das sehr empfindliche Geldstrafen bis hin zum Verfall des Holzes vorsieht.
Die Neuerrichtung von Forststraßen oder die Befestigung bestehender Wege auf mehr als einem Drittel der Länge ist jedenfalls bei der Forstbehörde anzeige- bzw. bewilligungspflichtig. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die vom Gesetz vorgeschriebene sparsame Verwendung des Waldbodens zu legen.
Der Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Braunau und der BBK Braunau stehen jederzeit zur Beratung zur Verfügung.
Es wird daher dringend ersucht, im Zweifelsfall VOR der Durchführung einer Maßnahme im Wald eine Beratung in Anspruch zu nehmen und dadurch möglicherweise unangenehme Verwaltungsverfahren oder teure Rückbaumaßnahmen zu vermeiden.
Der Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Braunau ist unter 07722/803-60481 zu erreichen, jener der BBK Braunau unter 050 6902-3414.
Die Begehungen der Vergleichs- und Weiserflächen werden, wenn die Witterung es zulässt, etwa in den KW 10 bis 11 beginnen. Die Termine werden spätestens Anfang März feststehen.
Die Begehungen der Vergleichs- und Weiserflächen werden, wenn die Witterung es zulässt, etwa in den KW 10 bis 11 beginnen. Die Termine werden spätestens Anfang März feststehen.