Blauzungenkrankheit
Aktuelle Seuchensituation (2024)
Am 12. September bestätigte das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz offiziell den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV) bei Rindern in Österreich. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Serotypen: Serotyp 3, der als aggressiver gilt und bei Rindern zu schweren Symptomen wie Milchleistungsabfall und Entzündungen führen kann, und Serotyp 4, der bisher mildere Symptome verursacht. Eine stärke Ausbreitung der Krankheit ist leider zu erwarten.
Auswirkungen
Verbringungsmöglichkeiten und Handelsbeschränkungen
Österreich hat aufgrund des aktuellen Ausbruchs den Status "frei von Blauzungenkrankheit" verloren und das gesamte Bundesgebiet wird als "Blauzungenzone" ausgewiesen.
Dies bedeutet, dass nationale und internationale Verbringungen von empfänglichen Tieren eingeschränkt sind. Für den innergemeinschaftlichen Handel von empfänglichen Tieren (Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten) sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten. Tiere, welche von BTV-freien Betrieben stammen, können innerhalb Österreichs ohne Beschränkungen verbracht werden. Der Tierhalter muss jedoch vor der Verbringung bestätigen, dass seine Tiere "augenscheinlich gesund" sind. Dies ist am Viehverkehrsschein zu vermerken.
Es gibt spezielle Anforderungen für den Handel mit lebenden Tieren in andere EU-Mitgliedstaaten. Diese umfassen beispielsweise eine PCR-Untersuchung der Tiere und eine Behandlung mit Repellentien vor der Verbringung. Die genauen Bestimmungen der einzelnen Länder können auf der Website der Europäischen Kommission abgerufen werden. Eine Liste mit den aktuellen Verbringungsanforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar.
Österreich hat aufgrund des aktuellen Ausbruchs den Status "frei von Blauzungenkrankheit" verloren und das gesamte Bundesgebiet wird als "Blauzungenzone" ausgewiesen.
Dies bedeutet, dass nationale und internationale Verbringungen von empfänglichen Tieren eingeschränkt sind. Für den innergemeinschaftlichen Handel von empfänglichen Tieren (Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten) sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten. Tiere, welche von BTV-freien Betrieben stammen, können innerhalb Österreichs ohne Beschränkungen verbracht werden. Der Tierhalter muss jedoch vor der Verbringung bestätigen, dass seine Tiere "augenscheinlich gesund" sind. Dies ist am Viehverkehrsschein zu vermerken.
Es gibt spezielle Anforderungen für den Handel mit lebenden Tieren in andere EU-Mitgliedstaaten. Diese umfassen beispielsweise eine PCR-Untersuchung der Tiere und eine Behandlung mit Repellentien vor der Verbringung. Die genauen Bestimmungen der einzelnen Länder können auf der Website der Europäischen Kommission abgerufen werden. Eine Liste mit den aktuellen Verbringungsanforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar.
Impfungen und Präventionsmaßnahmen
Für empfängliche Tierarten wird eine Impfung empfohlen, besonders gegen Serotyp 3. Die Impfung bietet keinen vollständigen Schutz, kann jedoch den Krankheitsverlauf erheblich abschwächen. Da die einzelnen Serotypen genetisch unterschiedlich sind, schützt die Impfung immer nur gegen den jeweils verwendeten Serotyp.
Eine Impfung gegen BTV-3 stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und einem möglichen Tod zu schützen. Tierhalter:innen können in Absprache mit ihren Tierärzt:innen eine freiwillige Impfung ihres Bestands vornehmen.
Dies wird angeraten, vor allem zum Schutz der Bestände, Verhinderung von Tierleid und Verminderung oder Vermeidung von Leistungseinbrüchen oder Ausfällen. Derzeit wird intensiv daran gearbeitet, Handelserleichterungen für geimpfte Tiere zu erreichen.
Die ersten Fälle von BTV-3 wurden im Herbst 2023 in den Niederlanden gemeldet. Mittlerweile hat sich der Serotyp 3 rasant über die Niederlande, Belgien, Dänemark und Deutschland ausgebreitet. In Deutschland ist es im Sommer 2024 zu einem massiven Anstieg an BTV-3-Fällen gekommen. Berichte aus Deutschland schildern schwere Symptome bei erkrankten Tieren, mit Symptomen wie (tagelang) hohes Fieber, reduziertes Allgemeinbefinden, starker Rückgang der Milchleistung und teilweise schwere Lahmheiten. Ausführliche Informationen wurden im Rahmen eines Webinars der Tiergesundheit Österreich (TGÖ) bereitgestellt (https://www.youtube.com/watch?v=xtAur2Rg56w).
Eine Impfung gegen BTV-3 stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und einem möglichen Tod zu schützen. Tierhalter:innen können in Absprache mit ihren Tierärzt:innen eine freiwillige Impfung ihres Bestands vornehmen.
Dies wird angeraten, vor allem zum Schutz der Bestände, Verhinderung von Tierleid und Verminderung oder Vermeidung von Leistungseinbrüchen oder Ausfällen. Derzeit wird intensiv daran gearbeitet, Handelserleichterungen für geimpfte Tiere zu erreichen.
Die ersten Fälle von BTV-3 wurden im Herbst 2023 in den Niederlanden gemeldet. Mittlerweile hat sich der Serotyp 3 rasant über die Niederlande, Belgien, Dänemark und Deutschland ausgebreitet. In Deutschland ist es im Sommer 2024 zu einem massiven Anstieg an BTV-3-Fällen gekommen. Berichte aus Deutschland schildern schwere Symptome bei erkrankten Tieren, mit Symptomen wie (tagelang) hohes Fieber, reduziertes Allgemeinbefinden, starker Rückgang der Milchleistung und teilweise schwere Lahmheiten. Ausführliche Informationen wurden im Rahmen eines Webinars der Tiergesundheit Österreich (TGÖ) bereitgestellt (https://www.youtube.com/watch?v=xtAur2Rg56w).
Zusammengefasst ist die Blauzungenkrankheit eine ernste Bedrohung für Nutztiere, insbesondere aufgrund der aggressiven Serotypen. Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen und der Schutz vor Stechmücken sind entscheidend.