Bilanzieren und Saldieren
Im Zuge der aktuellen Anpassung der ÖPUL-Maßnahmen wurde auch eine Adaptierung in der Stickstoffberechnung vorgenommen.
Ein errechneter Stickstoffüberschuss von mehr als 20 kg N/ha (vorher 10 kg) gemäß schlagbezogener Bilanzierung ist für die Folgekultur zu berücksichtigen. Bei der Bilanzierung wird die tatsächlich gedüngte Stickstoffmenge pro Hektar dem tatsächlichen Entzug durch die Ernte gegenübergestellt. Etwaige Stickstoffwerte aus Vorfrüchten (zum Beispiel Ackerbohne) oder die Stickstoffmenge durch das Bewässerungswasser sind der Düngung zuzuschreiben. Mit der Adaptierung wurde auch eine Deckelung für die maximal anzurechnende Stickstoffmenge von 100 kg N/ha (vor Anrechnung der Reduktionsfaktoren) implementiert. Dies trägt vor allem Elementarereignissen mit möglichen Totalernteausfällen Rechnung.
Ein möglicher Stickstoffüberschuss ist in der Gebietskulisse in Oberösterreich für die Düngung der Folgekultur um den Faktor 0,6 zu reduzieren. Durch die Einführung der Obergrenze bedeutet dies eine maximal zu berücksichtigende Stickstoffmenge für die Folgekultur von 60 kg N/ha. Maßnahmen, wie beispielsweise der Anbau einer ÖPUL-konformen Zwischenfrucht, ermöglichen eine weitere Anwendung dieses Reduktionsfaktors.
Aus boden- und gewässerschonender Sicht ist ein möglichst ausgeglichener Stickstoffsaldo anzustreben. Daher sollte sich die Düngung stets nach den zu erwartenden Erträgen – abhängig von Kultur, Sorte, Standort und Kulturführung – orientieren. Der Faktor „Witterung“ lässt sich nicht kalkulieren.
Ein errechneter Stickstoffüberschuss von mehr als 20 kg N/ha (vorher 10 kg) gemäß schlagbezogener Bilanzierung ist für die Folgekultur zu berücksichtigen. Bei der Bilanzierung wird die tatsächlich gedüngte Stickstoffmenge pro Hektar dem tatsächlichen Entzug durch die Ernte gegenübergestellt. Etwaige Stickstoffwerte aus Vorfrüchten (zum Beispiel Ackerbohne) oder die Stickstoffmenge durch das Bewässerungswasser sind der Düngung zuzuschreiben. Mit der Adaptierung wurde auch eine Deckelung für die maximal anzurechnende Stickstoffmenge von 100 kg N/ha (vor Anrechnung der Reduktionsfaktoren) implementiert. Dies trägt vor allem Elementarereignissen mit möglichen Totalernteausfällen Rechnung.
Ein möglicher Stickstoffüberschuss ist in der Gebietskulisse in Oberösterreich für die Düngung der Folgekultur um den Faktor 0,6 zu reduzieren. Durch die Einführung der Obergrenze bedeutet dies eine maximal zu berücksichtigende Stickstoffmenge für die Folgekultur von 60 kg N/ha. Maßnahmen, wie beispielsweise der Anbau einer ÖPUL-konformen Zwischenfrucht, ermöglichen eine weitere Anwendung dieses Reduktionsfaktors.
Aus boden- und gewässerschonender Sicht ist ein möglichst ausgeglichener Stickstoffsaldo anzustreben. Daher sollte sich die Düngung stets nach den zu erwartenden Erträgen – abhängig von Kultur, Sorte, Standort und Kulturführung – orientieren. Der Faktor „Witterung“ lässt sich nicht kalkulieren.
Aufgrund der hohen Komplexität der Berechnung des Stickstoff-Saldos wird generell empfohlen, eine professionelle Aufzeichnungssoftware, wie den ÖDüPlan Plus, zu nutzen. Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, 050/6902-1426 bzw. bwsb@lk-ooe.at.