Bad Kreuzen: Risikowolf zur Entnahme freigegeben
Der Wolf zeigte keine natürliche
Scheu und drang während
der Aktivitätszeit des Menschen
zweimal in den Innenhof des
landwirtschaftlichen Betriebes
ein.
Aufgrund der Regelungen der
OÖ. Wolfsmanagementverordnung
bzw. des österreichweit geltende
Managementplans ist von
einem Risikowolf auszugehen,
der ein gefährliches Verhalten
im Sinn der genannten Bestimmungen
zeigt, was eine Entnahme
ermöglicht. Die Entnahme
ist nunmehr innerhalb von vier
Wochen ab dem letzten Vergrämungsereignis,
das heißt bis einschließlich
27. Dezember 2023
und innerhalb eines Umkreises
von zehn Kilometern (ausgehend
vom letzten Vergrämungsort)
möglich.
Davon betroffen sind insgesamt
29 Jagdgebiete in
den politischen Bezirken
Freistadt und Perg. Die verantwortlichen
örtlichen Jagdausübungsberechtigten,
beide
Bezirksjägermeister, 17 Gemeinden
und die beiden Bezirkshauptleute
von Freistadt und
Perg wurden informiert.