AWS Investitionsprämie für forstliche Investitionen
Krananhänger und Seilwinden förderbar
Gefördert werden betriebliche Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Zum Anlagevermögen zählt ein Wirtschaftsgut, wenn es dazu bestimmt ist, dem Betrieb dauernd über einen längeren Zeitraum zu dienen. Abnutzbar bedeutet, dass das Wirtschafsgut durch die Nutzung an Wert verliert. Im Wald kommen beispielsweise Forstkrananhänger oder Seilwinden aber auch der Neubau von Forststraßen in Frage.
Anbaugeräte und gezogene auswechselbare Geräte sind förderbar, sofern die beantragten Kosten zumindest 5.000 Euro netto betragen. Der Fördersatz beträgt 7%. Mehrere Investitionen von geringerem Umfang können unter bestimmten Voraussetzungen kumuliert werden. Die Förderung kann auch von pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden.
Weiterführende Informationen sowie eine Liste mit häufig gestellten Fragen finden Sie hier https://ooe.lko.at/covid-19-investitionspr%C3%A4mie-jetzt-beantragen+2500+3250771
Anbaugeräte und gezogene auswechselbare Geräte sind förderbar, sofern die beantragten Kosten zumindest 5.000 Euro netto betragen. Der Fördersatz beträgt 7%. Mehrere Investitionen von geringerem Umfang können unter bestimmten Voraussetzungen kumuliert werden. Die Förderung kann auch von pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden.
Weiterführende Informationen sowie eine Liste mit häufig gestellten Fragen finden Sie hier https://ooe.lko.at/covid-19-investitionspr%C3%A4mie-jetzt-beantragen+2500+3250771