Ausschuss für Tierhaltung und Milchwirtschaft
Der Veterinärdirektor des Landes
OÖ, Thomas Hain, erörterte die
aktuelle Lage in Zusammenhang
mit dem Auftreten der Blauzungenkrankheit
und Geflügelpest.
Zuletzt wurden auch in OÖ zwei
Tiere positiv auf den Blauzungenvirus-
Serotyp 4 getestet. Im
Ausschuss wurden die Auswirkungen
auf geänderte Möglichkeiten
der Rindervermarktung,
insbesondere der Export in Drittländer,
diskutiert. Eine Impfung
gegen Serotyp 3 wird empfohlen
v.a. als Schutz vor schwerer Erkrankung
und wirtschaftlichen
Verlusten. Herausforderungen
bringen unter anderem Untersuchungsnotwendigkeiten
im Bereich
der Kälbervermarktung außerhalb
von Österreich.
Die aufgetretenen Fälle von
Geflügelpest vor allem in einem
geflügeldichten Gebiet in
NÖ zeigt, welche praktischen
Fragestellungen und notwendige
Maßnahmen nach Ausbruchsfällen
auftreten. Vorsichtsmaßnahmen
sind von allen
Geflügelhaltern ungeachtet
der Bestandsgrößen besonders
ernst zu nehmen.
Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung
der NEC-Ziele ist die
bodennahe Gülleausbringung.
Franz Xaver Hölzl, LK OÖ, beleuchtete
den Themenbereich.
Es wurden Versuchsergebnisse
zur Gülleverdünnung aus Bayern
vorgestellt. Eine Gülleverdünnung
von 1:1 wirkt nachweislich
emissionsmindernd.
In Bayern wurde zuletzt eine
Ausnahme zur breitflächigen
Ausbringung von auf 4,6 Prozent
Trockensubstanz verdünnter
Gülle ermöglicht. In Österreich
war und ist das nicht verboten.
Allerdings stellt sich die
Frage der objektiven Nachweisbarkeit
des Verdünnungsgrades.
In Bayern obliegt hierbei
die volle Verantwortung den
Landwirten. Es hat leider einige
Fehlinformationen gegeben,
die zu Verunsicherung geführt
haben. In Österreich verfolgt
man weiter die Strategie
„Freiwilligkeit vor Zwang“ wie
Nutzung von Unterstützungsmaßnahmen
über die Investitionsförderung
und ÖPUL-Maßnahmen.
In Österreich wird als
einzigem EU-Mitgliedsstaat die
Gülleverdünnung seit 2005 auf
Basis von Tierhaltungsstudien
(TIHALO I, II und III) in der Österreichischen
Luftschadstoffinventur
berücksichtigt. Gülleverdünnung
oder -separierung
in Verbindung mit bodennahstreifenförmiger
Ausbringung
stellt bezüglich Minimierung
der Ammoniakverluste, Erhöhung
der Stickstoffeffizienz,
Verbesserung der Futterqualität
und Verringerung der Geruchsbelästigung
die optimale
und anzustrebende Technik
auf freiwilliger Basis dar. Ist eine
bodennah streifenförmige Ausbringung
nicht möglich, stellt
die Verdünnung der Gülle
eine wertvolle Ergänzung dar.
Gemäß Ammoniak-Reduktions-
Verordnung ist bis Ende
2026 die Evaluierung der Zielerreichung
der Reduktionsverpflichtung
vorgeschrieben. Darauf
werden weitere, allenfalls
rechtlich bindende, Maßnahmen
abgeleitet.
Im Zuge der Marktberichte
wurden die Herausforderungen
der einzelnen Branchen
im Hinblick auf Tierwohlmaßnahmen
und Umsetzbarkeiten
am Markt diskutiert.