Ausschuss für Tierhaltung und Milchwirtschaft
Beim Ausschuss wurde das Thema
Tiertransporte umfangreich
diskutiert.
- Kerstin Seitz, LK Österreich, stellte den aktuell vorliegenden „Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen“ vor. Hintergrund ist, dass die bisherigen EU-Regelungen mittlerweile 20 Jahre alt sind und an aktuelle Anforderungen anzupassen sind. Die Inhalte betreffen vor allem Dauer, Raumangebot und Witterungsverhältnisse beim Transport. Zum Vorschlag wurde seitens der LKn – unter Einbeziehung der tierischen Produktionsverbände – eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Viele der vorgeschlagenen Regelungen sind in der vorliegenden Form unpraktikabel oder würden teilweise Tiertransporte gänzlich verunmöglichen. Es gilt, inhaltlich wachsam zu sein.
- Auch Stephan Hintenaus, Tiertransportinspektor der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen des Landes OÖ, brachte dazu eine Stellungnahme ein. In seinem Vortrag erklärte er aktuelle Auffälligkeiten aus der Tiertransportkontrolle. Er wies unter anderem darauf hin, dass es beim Tiertransport nicht nur um Aspekte des Tierschutzes, sondern auch der Seuchenprävention gehe. Er unterstrich, dass die Verantwortung des ordnungsgemäßen Transportes immer beim Transporteur liege. Dazu gibt es eine Reihe von Kursen, Veranstaltungen und Unterlagen (Tiertransportbroschüre, Fachartikel, etc.). Österreich arbeitet unter ohnehin hohen gesetzlichen Auflagen. Transportfahrzeuge und –anhänger sind nicht nur technisch in Ordnung zu halten, sondern auch beim Transport selbst braucht es besondere Vorkehrungen wie z.B. rutschfeste Böden. Entsprechende Transportunterlagen und Nachweise sind vorzeigbar zu halten.
- Weiters wurde diskutiert, dass es notwendig ist, im Bereich Tierschutz noch mehr zu sensibilieren. Leider kommt es vereinzelt zu schwerwiegenden Tierschutzverstößen, oftmals ausgelöst durch persönliche Probleme oder plötzliche Änderungen des Lebensumfeldes. Angebote wie z.B. Lebenqualität Bauernhof können Anlaufstellen sein.
- Kritik gibt es an der fehlenden Reparatur des Urteils betreffend der Übergangsfristen bei der Vollspaltenhaltung im Schweinebereich. Festgelegte rote Linien, die sich aus einem Vorschlag der Branche ergeben, dürfen nicht durch politische Kompromisse oder ergänzende Forderungen überschritten werden.