Ausschuss für Biolandbau
- Bio-Berater Bernhard Ottensamer informierte über die Zu- und Abgänge von Bio-Betrieben und Bio-Flächen. In Oberösterreich gibt es 64 Bio-Betriebe (–1,41 Prozent) weniger, wobei der Flächenrückgang mit 436 Hektar (–0,64 Prozent) weniger stark ausgeprägt ist.
- Joachim Mand, LK OÖ, informierte über aktuell diskutierte Adaptierungen und Verbesserungen im ÖPUL für Bio-Betriebe, wobei hier besonders die gute interessenspolitische Arbeit des Bioverbandes Bio Austria betont wurde. Unter anderem soll es zu Erleichterungen bei der Pflege der Biodiversitätsflächen kommen aber auch neue Top-Ups stehen zur Diskussion.
- Hermann Mittermayr – Geschäftsführer der Bio Austria Marketing GmbH – stellte die neue Bio-Marke von Bio Austria für den deutschen Markt vor. Mit „Next Bio“ soll eine Verbandsmarke für alle Verbandsbauern implementiert und so die Zertifizierungshürden abgebaut werden.
- Josef und Wolfgang Mader sowie Manuel Böhm präsentierten das Konzept der Kleekraft GmbH. Dabei steht im Vordergrund Futterleguminosen wie Klee und Luzerne einen Wert in der Fruchtfolge zu geben. Mit ihrem ausgeklügelten Verfahren zur Aufbereitung und raschen Verarbeitung der frisch geschnittenen Klee-Luzerne- Mischung können sie sehr hohe Proteingehalte bis über 26 Prozent erreichen. Dieses hochwertige Eiweißfutter kann in der Schweine- und Geflügelfütterung eingesetzt werden. Ein zukunftsorientiertes Projekt, welches allerdings für die Ausweitung auf weitere Pilotanlagen zusätzliche Unterstützung benötigt.
- Zum Abschluss erläuterte Franz-Xaver Hölzl wie wichtig die bodennahe Gülleausbringung für die Zielerreichung zur Senkung der Ammoniakemissionen ist. Die Landwirtschaft ist hier mit 94 Prozent Anteil der größte Verursacher, wobei die Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger die wesentlichste Rolle spielt. Bis zu 15 Kilogramm je Hektar Reinstickstoff gehen durch bodennahe Ausbringungstechnik weniger verloren. Gerade für Bio-Betriebe auch ein wirtschaftlicher Faktor. Durch Förderanreize im ÖPUL-Programm wird mit dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ auf die Eigeninitiative der Betriebe gesetzt. Werden die Ziele nicht erreicht oder weit verfehlt, steht eine gesetzliche Regelung im Raum, die eine bodennahe Ausbringungstechnik für eine Vielzahl der Betriebe und Flächen fordern wird.