Ausschuss für Bergbauern und ländlichen Raum am 31.3.2025
DI Thomas Weber von der Landwirtschaftskammer Österreich informierte über den aktuellen nationalen Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und der Wiederherstellungs-Verordnung (NRL).
Die EU-Entwaldungsverordnung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll nach einem Aufschub-Jahr ab 31. Dezember 2025 angewendet werden. Herzstück ist, dass ab diesem Zeitpunkt in der EU kein Holz, Soja und keine Rinder, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse von entwaldeten Flächen in Verkehr gebracht werden dürfen. Das gilt für importierte Ware aber auch für heimische Erzeugnisse. Es soll damit ein Beitrag geleistet werden, dass weniger Regenwälder, vor allem in Südamerika, abgeholzt und dann als landwirtschafte Nutzfläche genutzt werden. Für die genannten heimischen oder in die EU importierten Erzeugnisse muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen, dass sie entwaldungsfrei hergestellt wurden. Zur Generierung dieser Sorgfaltserklärungen wird vom Bundesamt für Wald mit Unterstützung der AMA, des Zollamtes und der Bezirksforstinspektionen ein EUDR Tool für die Land- und Forstwirte entwickelt. Der Ausschuss ist skeptisch, ob mit der EUDR tatsächlich weniger Regenwald zerstört wird, zumal Südamerika ausreichend landwirtschaftliche Flächen für Erzeugnisse mit dem von der EU geforderten Status „entwaldungsfrei“ im Sinne der EUDR für den Export nach Europa hat. Andere Importstaaten außerhalb der EU verlangen den Nachweis der entwaldungsfreien Erzeugung nicht. Aus Sicht des Ausschusses steht der zu erwartende bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Entwaldungsverordnung sollte daher seitens der EU-Mitgliedsländer noch einmal auf ihre Treffsicherheit geprüft werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll nach einem Aufschub-Jahr ab 31. Dezember 2025 angewendet werden. Herzstück ist, dass ab diesem Zeitpunkt in der EU kein Holz, Soja und keine Rinder, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse von entwaldeten Flächen in Verkehr gebracht werden dürfen. Das gilt für importierte Ware aber auch für heimische Erzeugnisse. Es soll damit ein Beitrag geleistet werden, dass weniger Regenwälder, vor allem in Südamerika, abgeholzt und dann als landwirtschafte Nutzfläche genutzt werden. Für die genannten heimischen oder in die EU importierten Erzeugnisse muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen, dass sie entwaldungsfrei hergestellt wurden. Zur Generierung dieser Sorgfaltserklärungen wird vom Bundesamt für Wald mit Unterstützung der AMA, des Zollamtes und der Bezirksforstinspektionen ein EUDR Tool für die Land- und Forstwirte entwickelt. Der Ausschuss ist skeptisch, ob mit der EUDR tatsächlich weniger Regenwald zerstört wird, zumal Südamerika ausreichend landwirtschaftliche Flächen für Erzeugnisse mit dem von der EU geforderten Status „entwaldungsfrei“ im Sinne der EUDR für den Export nach Europa hat. Andere Importstaaten außerhalb der EU verlangen den Nachweis der entwaldungsfreien Erzeugung nicht. Aus Sicht des Ausschusses steht der zu erwartende bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Entwaldungsverordnung sollte daher seitens der EU-Mitgliedsländer noch einmal auf ihre Treffsicherheit geprüft werden.
Der Prozess zur nationalen Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung (NRL) hat begonnen. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL, zielt darauf ab, bis zum Jahr 2030 geschädigte Ökosysteme auf 20% der Fläche der EU “ökologisch wiederherzustellen”. Zugleich sollen neue Naturschutzgebiete geschaffen und Städte mit mehr Grünflächen ausgestattet werden. Bis September 2026 soll ein Nationaler Wiederherstellungsplan unter der Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) erarbeitet werden. Der Ausschuss fordert praxistaugliche Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Mit neuen Finanzierungstöpfen müssen freiwillige Mehrleistungen fair abgegolten werden.
DI Thomas Weber informierte zudem über Europäische und Nationale Visionen für Bürokratieabbau und Stärkung der produzierenden Landwirtschaft. Eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und heimischen Landwirtschaft und angemessene Einkommen sind ein zentrales Ziel.
DI Thomas Weber informierte zudem über Europäische und Nationale Visionen für Bürokratieabbau und Stärkung der produzierenden Landwirtschaft. Eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und heimischen Landwirtschaft und angemessene Einkommen sind ein zentrales Ziel.
DI Dr. Christian Rottensteiner von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich informierte über die aktuellen Forstförderungen im Rahmen des Waldfonds und der Ländlichen Entwicklung. Mit dem Waldfonds werden unter anderem standortangepasste Aufforstungen, Maßnahmen gegen Wildschäden, Pflege und Erstdurchforstung und Seilgeräte-Einsätze gefördert. In der Ländlichen Entwicklung wird die Errichtung und der Umbau von Forststraßen und die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen gefördert.