Aufzeichnungsjahr abschließen!
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebiete lt. NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
Neben den Düngeaufzeichnungen müssen seit dem Jahr 2023 auch Erntemengen dokumentiert werden. Dafür sind Nachweise wie Wiegebelege oder Kubatur-Berechnungen erforderlich. Auch die Stickstoffausbringung durch eine Bewässerung muss nun berücksichtigt werden.
Neben den Düngeaufzeichnungen müssen seit dem Jahr 2023 auch Erntemengen dokumentiert werden. Dafür sind Nachweise wie Wiegebelege oder Kubatur-Berechnungen erforderlich. Auch die Stickstoffausbringung durch eine Bewässerung muss nun berücksichtigt werden.
Fristen beachten!
Die gesamtbetrieblichen Düngeraufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2025 sind bis 31. Jänner 2026 abzuschließen und müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle vorliegen. Dies gilt sowohl gemäß der NAPV als auch für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“.
Hilfestellung durch EDV-Aufzeichnungsprogramme
Die Landwirtschaftskammer OÖ (Boden.Wasser.Schutz.Beratung) bietet hierfür zwei unterschiedliche Aufzeichnungsprogramme an. Für die ausschließlich gesamtbetriebliche Düngedokumentation steht das Gratisprogramm „LK-Düngerrechner“ zur Verfügung. Mit dem EDV-Aufzeichnungsprogramm „ÖDüPlan Plus“ können darüber hinaus schlagbezogene und weitere Dokumentationsverpflichtungen einfach und kostengünstig erledigt werden. Der Jahresabschluss mit dem ÖDüPlan Plus ist erfolgt, sobald die letzte Maßnahme in einem Wirtschaftsjahr erfasst wurde. Ab diesem Zeitpunkt können die fertigen Berichte generiert und ausgedruckt werden.
Ab Jänner 2026 wird mit dem „ÖDüPlan Plus“ die Pflanzenschutzmitteldokumentation nach den neuen Aufzeichnungsvorschriften umgesetzt. Dafür steht ab diesem Zeitpunkt auch der neue Ausdruck für die Pflanzenschutzmitteldokumentation zur Verfügung.
Ab Jänner 2026 wird mit dem „ÖDüPlan Plus“ die Pflanzenschutzmitteldokumentation nach den neuen Aufzeichnungsvorschriften umgesetzt. Dafür steht ab diesem Zeitpunkt auch der neue Ausdruck für die Pflanzenschutzmitteldokumentation zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ telefonisch unter 050/6902-1426 bzw. www.bwsb.at.