Aufatmen: Biomasse bleibt weiterhin erneuerbar
Im Herbst läuteten in Österreich
die Alarmglocken: Die EU
wollte Biomasse nicht mehr als
erneuerbare Energie anerkennen.
Ein weiterer Ausbau sowie
die Förderung von Biomasseanlagen
schien kaum mehr
möglich zu sein. Protest formierte
sich - durch Verhandlungen
konnte dieses Ansinnen
jetzt verhindert werden.
"Der Hausverstand hat sich durchgesetzt. Mit der Einigung zur Erneuerbaren-Energie- Richtlinie RED III besteht wieder Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen“, freut sich Präsident Franz Titschenbacher, der sich ausdrücklich bei EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer bedankt.
"Der Hausverstand hat sich durchgesetzt. Mit der Einigung zur Erneuerbaren-Energie- Richtlinie RED III besteht wieder Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen“, freut sich Präsident Franz Titschenbacher, der sich ausdrücklich bei EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer bedankt.
Ergebnisse im Detail
Bei den entscheidenden Brüsseler
Trilog-Verhandlungen
einigten sich EU-Parlament,
EU-Kommission und EU-Rat
zudem auf ein höheres Erneuerbare
Energie-Ziel von 42,5% (bisher: 32%)
sowie auf strengere Nachhaltigkeitskriterien
für Biomasse.
Diese sollen sicherstellen, dass
nur naturverträglich gewonnene
Biomasse gefördert und für die Ziele angerechnet wird:
- Es wird keine Kaskadennutzung vorgeschrieben, jedoch ist holzartige Biomasse nach ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert zu verwenden. Die EU-Staaten können dies ignorieren, wenn die sichere Energieversorgung gewährleistet werden muss, die lokale Industrie nicht in der Lage ist, Material zu verwenden. Weiters wenn dies für die Bewirtschaftung und den Schutz vor Waldbränden erforderlich ist oder als Reaktion auf eine natürliche Störung.
- Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf somit gefördert und ausgebaut werden. Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 Megawatt gesenkt.
- Biomasseanlagen müssen um 80% weniger Treibhausgase als fossile Anlagen erzielen. Hierfür müssen Lebenszyklusemissionen (Ernte, Trocknung, Transport) berücksichtigt werden.
- Reines Verstromen soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden.
- Welche Bioenergiesortimente nicht gefördert werden, legen die Nationalstaaten fest. Sie müssen auch Bioenergiepläne in ihrem nationalen Ausbauplan vorlegen.
- In Österreich kann forstwirtschaftliche Biomasse weiter nachhaltig geerntet werden.