Anpassung der TGD Leistungen ab 1. Jänner 2025
Der Oö. TGD beteiligt sich seit Jahren an den Untersuchungskosten, welche von TGD-Betrieben und deren TGD-Betreuungstierärzten in Auftrag gegeben werden. Diese Kostenbeteiligungen werden zu 100% durch Förderungen des Landes OÖ finanziert.
Bedingt durch das neue Tierarzneimittelgesetz ist es im Jahr 2024 zu einem deutlichen Anstieg der Untersuchungen gekommen. Die damit verbundenen Mehrausgaben konnten durch eine einmalige Zusatzförderung des Landes OÖ gedeckt werden. Die Sparmaßnahmen des Landes OÖ treffen auch den Oö. TGD, wodurch Anpassungen ab 1. Jänner 2025 vorgenommen werden müssen.
Vom Vorstand des Oö. TGD wurde festgelegt, dass der Leistungsumfang unverändert bleibt. Die Selbstkostenbeiträge (SKB) für die Betriebe werden je nach Untersuchung und Untersuchungsstelle unterschiedlich angehoben.
Bedingt durch das neue Tierarzneimittelgesetz ist es im Jahr 2024 zu einem deutlichen Anstieg der Untersuchungen gekommen. Die damit verbundenen Mehrausgaben konnten durch eine einmalige Zusatzförderung des Landes OÖ gedeckt werden. Die Sparmaßnahmen des Landes OÖ treffen auch den Oö. TGD, wodurch Anpassungen ab 1. Jänner 2025 vorgenommen werden müssen.
Vom Vorstand des Oö. TGD wurde festgelegt, dass der Leistungsumfang unverändert bleibt. Die Selbstkostenbeiträge (SKB) für die Betriebe werden je nach Untersuchung und Untersuchungsstelle unterschiedlich angehoben.
1) AGES, Laboklin, Vetmeduni Wien, etc.
2) siehe TGD Homepage/Formulare/Untersuchungsanträge, www.ooe-tgd.at
3) Externe Labors: TGD Kostenübernahme maximal Tarif des TGD Labors
4) Die Genehmigung einer TGD Kostenübernahme ist vor der Untersuchung einzuholen
2) siehe TGD Homepage/Formulare/Untersuchungsanträge, www.ooe-tgd.at
3) Externe Labors: TGD Kostenübernahme maximal Tarif des TGD Labors
4) Die Genehmigung einer TGD Kostenübernahme ist vor der Untersuchung einzuholen
Beispielrechnungen
In den Beispielrechnungen ist ersichtlich, dass der Oö. TGD weiterhin den größten Teil der Finanzierung übernimmt. Bei den Untersuchungen im Rahmen von TGD-Programmen wurde der Selbstkostenanteil nur geringfügig (5%) erhöht. Der Grund liegt darin, dass bei den TGD-Programmen regelmäßig Untersuchungen vorgeschrieben sind. Andererseits soll auch die Attraktivität der TGD-Programme weiter erhalten bleiben.
Damit es zu keinen Überraschungen bei der Vorschreibung der Selbstkostenbeiträge kommt, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem TGD-Betreuungstierarzt oder bei der Geschäftsstelle des Oö. Tiergesundheitsdienstes über die zu erwartenden Kosten.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Oö. Tiergesundheitsdienst jederzeit zur Verfügung.
Damit es zu keinen Überraschungen bei der Vorschreibung der Selbstkostenbeiträge kommt, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem TGD-Betreuungstierarzt oder bei der Geschäftsstelle des Oö. Tiergesundheitsdienstes über die zu erwartenden Kosten.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Oö. Tiergesundheitsdienst jederzeit zur Verfügung.