Anleitung zur Eingabe der Tierhaltererklärung im VIS
Die Hintergründe
Die Tierhaltererklärung ist Grundlage für die rechtsichere Haltung von kupierten Schweinen. Mit ihr weisen Halter kupierter Tiere nach, ob die Unerlässlichkeit des Kupierens gegeben ist und welche Optimierungsmaßnahmen am Betrieb aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse umgesetzt werden. Falls kein Nachweis der Unerlässlichkeit vorliegt, muss mit der Haltung einer unkupierten Kontrollgruppe begonnen werden.
Wie weise ich die Unerlässlichkeit nach?
Der Nachweis der Unerlässlichkeit kann entweder im eigenen Betrieb begründet sein (Schwellenwert der Verletzungshäufigkeit liegt bei zwei Prozent) oder/und durch das Erreichen des Schwellenwerts innerhalb von Lieferbeziehungen (Austausch der Tierhaltererklärung zwischen den Partnerbetrieben bzw. bei Vermittlungsferkeln über die Erzeugergemeinschaften/Ferkelhändler).
Achtung: Auch Halter unkupierter Tiere müssen Tierhaltererklärung ausfüllen
Betriebe, die ausschließlich unkupierte Tiere halten, müssen ebenfalls eine Tierhaltererklärung, allerdings in einer verkürzten Form abgeben.
Zugangsdaten und Co.: So gebe ich die Tierhaltererklärung ein
Der Einstieg in das Online-Portal des VIS erfolgt nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten können nach Eingabe der Betriebsnummer und Adressdaten über den folgenden Link angefordert werden: https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-web-zugriffsdaten
Die Zugangsdaten werden innerhalb von etwa zehn bis 14 Tagen per Post zugeschickt. Mit ihnen kann man sich dann über den folgenden Link einloggen: https://portal.statistik.at/
Die Tierhaltererklärung findet man unter „Antrag“ -> „sonstige Anträge für Tierhalter“ -> „Tierhaltererklärung gemäß Tierhaltungsverordnung“. Das VIS bietet eine detaillierte Anleitung an, in der die Erstellung der Tierhaltererklärung Schritt für Schritt dargestellt ist: https://vis.statistik.at/fileadmin/ovis/media/documents/anleitungen/VIS_Anleitung_Bekanntgabe_der_Tierhaltererklaerung.pdf
Die Zugangsdaten werden innerhalb von etwa zehn bis 14 Tagen per Post zugeschickt. Mit ihnen kann man sich dann über den folgenden Link einloggen: https://portal.statistik.at/
Die Tierhaltererklärung findet man unter „Antrag“ -> „sonstige Anträge für Tierhalter“ -> „Tierhaltererklärung gemäß Tierhaltungsverordnung“. Das VIS bietet eine detaillierte Anleitung an, in der die Erstellung der Tierhaltererklärung Schritt für Schritt dargestellt ist: https://vis.statistik.at/fileadmin/ovis/media/documents/anleitungen/VIS_Anleitung_Bekanntgabe_der_Tierhaltererklaerung.pdf