Akute Waldbrandgefahr
Deshalb sind mittlerweile in den meisten Bezirken Waldbrandschutzverordnungen in Kraft getreten. In Zeiten besonderer Brandgefahr hat die Behörde jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich zu verbieten. Ein derartiges Verbot trifft Waldbesucher:innen, aber auch die Eigentümer und Bewirtschafter.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Die aktuellen Verordnungen finden Sie im Internet auf der Amtstafel der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. sind diese häufig auch auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Die aktuellen Verordnungen finden Sie im Internet auf der Amtstafel der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. sind diese häufig auch auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.