Aktueller Stand Grünlandsaatgut für Biobetriebe
Seit 2023 müssen Biobetriebe bei sämtlichem Grünlandsaatgut zertifizierte Ware kaufen. Waren zu
Beginn noch wenige Bio-Grünlandmischungen auf der Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank
(Bio-Saatgutdatenbank) der AGES gelistet, bieten seither immer mehr Firmen Biosaatgut für
Grünlandbetriebe an.
Folgende Regelungen gelten für Biobetriebe
- Bei Saatgutmischungen für alle Verwendungszwecke (auch Nachsaat) muss Bio-Saatgut verwendet werden, sofern dieses verfügbar ist - siehe Datenbank.
- Erlaubt sind zusätzlich Mischungen mit 70% Bio-Anteil. Wenn die konventionellen Komponenten dieser Mischungen auf der Liste der Allgemeinen Ausnahmegenehmigungen stehen, ist kein Antrag dafür notwendig. Aktuell sind uns keine Mischungen bekannt, die diese Vorgabe nicht erfüllen.
- Kein Ansuchen ist bei einzelnen Arten notwendig, die für 2026 auf der Liste der Allgemeinen Ausnahmegenehmigungen stehen: Futterzichorie, Hornklee, Schwedenklee, Spitzwegerich, Glatthafer, Goldhafer, Kammgras, Rohrschwingel, Rot-Straußgras, Wiesenfuchsschwanz, Wiesenrispe, Wiesenschweidel
Empfohlende Vorgehensweise
- Zu Jahresbeginn überlegen, welche Grünlandmischungen heuer benötigt werden. Bspl.: 100 kg Kleegras KR und 50 kg Dauerwiese D, 20 kg Knaulgras DICEROS
- Überprüfung der Verfügbarkeit in der Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank
- Die voraussichtlich benötigte Menge bei der Kontrollstelle (online, Formular) beantragen.
- Die Genehmigung gilt für ein Kalenderjahr, auch wenn zwischenzeitlich die Mischung Bio verfügbar ist
- Überlagertes konventionelles Saatgut ist ebenfalls wieder zu beantragen!
Art: Nachsaatmischung Grünland, Dauerwiesenmischung, Kleegrasmischung, Wechselwiese
Sorte: Bezeichnung der Mischung, z.B. NA, NI, OG, B, …
+ Nichtverfügbarkeit von Biologischem Saatgut (keine Listung, oder Lieferung nicht möglich)
+ In der Datenbank eingetragene Mischungen ("Sorten") sind für den Betrieb nicht geeignet:
- Agronomische Gründe: z.B. die Mischung bis 3 Nutzungen NA ist verfügbar, die Zusammensetzung passt aber nicht für meine gewünschte Nutzung: NI oder NIKB für meine 4- Schnittwiesen mit Silagenutzung.
- Pedoklimatische Gründe: z.B. die Mischung NI für Intensivnutzung und Silagenutzung ist verfügbar, aber nicht die OG für meine 3-Schnitt Heuwiesen. Der Anteil rasch wüchsiger und trockenheitsanfälliger Raygräser ist zu hoch.
- Technologische Eigenschaften: z.B. die angebotenen biokonformen Mischungen entsprechen nicht den Qualitätseigenschaften hinsichtlich Ampferfreiheit, die ich am Betrieb benötige (z.B. ÖAG-Standard).
NEU: ÖAG-Handbuch 2026 - 2028
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Viehwirtschaft (ÖAG) mit Sitz an der
HBLFA Raumberg-Gumpenstein hat wieder die Sortenliste für die Mischungssaison 2026
- 2028 überarbeitet. Erhältlich sind die ÖAG-Mischungen zur Zeit über die Handelsmarke Die Saat. Der ÖAG
-Standard legt fest, welche Sorten von Arten in den jeweiligen Mischungen verwendet werden dürfen.
Außerdem wird die Zusammensetzung der Mischungen mit Vertretern aus Beratung,
Saatgutwirtschaft und Behörden laufend diskutiert und angepasst - ein wichtiger Prozess, da sich
auch die Betriebsstrukturen und die klimatischen Bedingungen laufend ändern.
So wurden erstmals drei Mischungen OHNE Raygras-Anteil zusammengestellt - ein häufiger Wunsch aus Praxis und Beratung:
Auch für den intensiven Wiesenbau wurden die Mischungen verändert - die Mischungen NI und NIK wurden zur NI mit und ohne Klee geändert, außerdem ist die Mischung NA ohne Klee verfügbar.
So wurden erstmals drei Mischungen OHNE Raygras-Anteil zusammengestellt - ein häufiger Wunsch aus Praxis und Beratung:
- OG - Mischung ohne Goldhafer für 2 - 3 mähdige Bergwiesen
- H - Mähweidemischung für rauhe Lagen
- PW - Pferdewiesen alle Lagen
Auch für den intensiven Wiesenbau wurden die Mischungen verändert - die Mischungen NI und NIK wurden zur NI mit und ohne Klee geändert, außerdem ist die Mischung NA ohne Klee verfügbar.