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Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 2/2026

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02.03.2026 | von DI Hubert Köppl

2. März 2026

Raps – Erster Rüsslerflug von 26. Bis 28.2.

Letzte Woche hat es je nach Region und Lage der Felder den ersten Zuflug der Gefleckten Kohltriebrüssler und auch bereits vereinzelt des Großen Rapsstängelrüsslers gegeben. Stärkeren Zuflug gab es v.a. im Innviertel und im Alpenvorland, wo es letzte Woche kaum Nebel gab. Ab Mitte der Woche werden die Temperaturen steigen und es ist auch mit Überschreitungen der Bekämpfungsschwellen zu rechnen. V.a. der Große Rapsstängelrüssler kann rasch in die Eiablage gehen.
Über www.warndienst.at kann die Prognose des Zufluges und der Eiablage abgerufen werden. Damit können eventuell notwendige Behandlungen noch besser terminisiert werden. Basis der Prognose ist das Programm proPlant, welches sich in der Praxis in den letzten Jahrzehnten bewährt hat.

Es ist enorm wichtig den Erstflug festzustellen. Die Gelbschalen sind daher weiterhin regelmäßig zu kontrollieren. Der Gefleckte Kohltriebrüssler fliegt aus der Streuschicht zu, der Große Rapsstängelrüssler aus dem Rapsschlag des Vorjahres.
Optimale Flugbedingungen sind mindestens 5-6 °C Bodentemperatur und 12-13 °C Lufttemperatur.
 
Die Gelbschalen (mit Gitter!) sollen zur Hälfte mit Wasser und etwas Spülmittel gefüllt sein. Optimal wäre es, eine Gelbschale auf dem Rapsschlag des Vorjahres und weitere am Rand bzw. im Feld des heurigen Schlages aufzustellen. Gelbschalen mit intensiver gelber Farbe sind besser fängig als ausgebleichte.
 
Gefl. Kohltriebrüssler.jpg © LK OÖ/Köppl
© LK OÖ/Köppl
Gefleckter Kohltriebrüssler – Kennzeichen: heller Punkt am Rücken und rostbraune Füße. Längerer Reifungsfraß, 5-10 Tage; Schadschwelle 15 Käfer pro Gelbschale in drei Tagen.
 

 
Großer Rapsstängelrüssler.jpg © LK OÖ/Köppl
© LK OÖ/Köppl
Großer Rapsstängelrüssler – Kennzeichen: hellgraue Farbe, dunkle Füße, kein heller Punkt am Rücken; Kurzer Reifungsfraß, 2-3 Tage; Schadschwelle 5 Käfer pro Gelbschale in drei Tagen.
Erst bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwellen und prognostizierter Eiablage soll eine Behandlung erfolgen. Wird die Schadschwelle beim Großen Rapsstängelrüssler überschritten, ist wegen der raschen Eiablge sofort zu reagieren. Stängelrüsslerlarven können mit Pyrethroiden nicht mehr bekämpft werden. Aktuell waren noch keine Glanzkäfer in der Gelbschale, daher können synthetische Pyrethroide der Klasse II eingesetzt werden (z.B. 50 ml/ha Cymbigon Forte, 62,5 ml/ha Decis Forte, 0,3 l/ha Delta Super, 75 ml/ha Karate Zeon, 300 ml/ha Sumi Alpha/Sumicidin Top – die detaillierten Bienenschutzauflagen der einzelnen Produkte sind zu beachten). Bei Pyrethroiden ist ein Netzmittelzusatz erforderlich. Für die Beimengung von Bittersalz und Bor ist Raps immer dankbar. Sollten eventuell doch schon viele Rapsglanzkäfer in der Gelbschale sein, so soll aus Resistenzgründen 0,2 l/ha Trebon 30 EC verwendet werden. Dieses Produkt darf aber bei blühenden Unkräutern nicht zum Einsatz gelangen.
 
Im Download finden Sie auch eine Bonituranleitung zu den einzelnen Rapsschädlingen.
Warndienst.png © warndienst.at
© warndienst.at
Kamille nach dem Winter.jpg © LK OÖ/Köppl
Kamille in Raps nach dem Winter © LK OÖ/Köppl

Raps Unkrautbekämpfung

Die Rapspflanzen und auch die Unkräuter haben bereits das Wachstum begonnen und werden bei den steigenden Temperaturen rasch weiterwachsen. Wenn noch Kamille oder andere Unkräuter bzw. Ungräser vorhanden sind so stehen zur Bekämpfung im Frühjahr wenige Produkte zur Verfügung. Ab Mitte der Woche werden die Nachtfröste seltener, dann ist eine ev. notwendige Behandlung rasch durchzuführen.
Zu beachten ist, dass die Knospen von den Hüllblättern noch umschlossen sein müssen. Gibt es nur einen leichten Nachtfrost und am Tag sonnige wüchsige Witterung mit Temperaturen über 10 bis 12 °C, dann ist ein Einsatz von Herbiziden möglich. Korvetto (1,0 l/ha) ist relativ breit und erfasst Klettenlabkraut, Kamille, Hirtentäschel, Klatschmohn, Taubnessel-Arten aber auch Kornblume, eine Lücke besteht bei Vogelmiere. Ist nur Kamille vorhanden, so kann auch Lontrell 720 SG 167 g/ha + 2 l/ha Öl eingesetzt werden.
Bei Korvetto gibt es nach Vertreiberinformationen eine etwas eingeschränkte Mischbarkeit. Bei den Gräserherbiziden ist keine Kombination mit Agil-S möglich, bei den anderen Gräsermitteln darf kein Netzmittel zugefügt werden. Generell dürfen maximal zwei Mischungspartner zu Korvetto gegeben werden. AHL pur wird ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Vorhandensein von Ausfallgetreide kann dieses mit zugelassenen Gräsermitteln behandelt werden. Auch hier soll die Witterung frostfrei sein und die Temperaturen am Tag über 10 °C steigen.
 
Raygräser in Zwischenfrucht.jpg © LK OÖ/Köppl
Raygräser in Zwischenfrucht © LK OÖ/Köppl

Glyphosateinsatz

Im heurigen kalten Winter sind in der Regel die nicht winterharten Zwischenfrüchte abgefrostet, nur vereinzelt sieht man v.a. kleine Zwischenfruchtpflanzen, die überlebt haben.
Die Anwendung von glyphosathältigen Produkten zum Abwelken von nicht abgefrosteten Begrünungen ist nicht erlaubt, ein Einsatz darf nur erfolgen, wenn diese Begrünungen zuvor „mechanisch beseitigt“ wurde (Häckseln, Walzen oder ein Einsatz von anderen Bodenbearbeitungsgeräten), wobei der Frost auch als eine mechanische Beseitigung gilt. Alle Pflanzen, die nicht aktiv angesät wurden (z.B. Ausfallgetreide, Ausfallraps, Unkräuter und Ungräser), dürfen ohne vorherige Bodenbearbeitung abgewelkt werden.
 
Generell soll der Einsatz von glyphosathältigen Produkten sehr sparsam erfolgen. Vor Zu-ckerrübe und vor anderen Kulturen, wo nach dem Anbau sehr wenige Produkte zur Verfü-gung stehen oder die vorhandenen Produkte große Unkrautpflanzen nicht mehr erfassen, wird in manchen Fällen ein Abwelken der vorhandenen Unkräuter oder der gut entwickelten Pflanzen der Vorkultur notwendig werden (Ausfall Raps, Ausfall Gerste, große Kamillestöcke). Wo Conviso-Rübe angebaut wird, erfasst das Nachauflaufherbizid Conviso One auch leicht größere Unkräuter und nicht abgefrostete Zwischenfrüchte. In Mais ist die Herbizidpalette relativ groß, sodass mit den vorhandenen Produkten die Unkrautpalette gut erfasst wer-den kann.
 
Seit mehreren Jahren sind Produkte mit höheren Wirkstoffgehalten am Markt. Roundup Future (500 g/l Glyphosat, 2,4 l/ha) und Clinic Xtreme (540 g/l, Praxisempfehlung 2,5 l/ha) sind lt. Firmeninformation sehr gut formuliert und braucht keinen Zusatz von Netzmitteln oder anderen Additiven. Die Wirkung gegen die Unkräuter soll auch rascher eintreten und Nachttemperaturen bis -4 °C schaden nicht, wenn am Tag wüchsige Witterung herrscht. Die Ausbringung soll konzentriert mit bis ca. 200 l/ha Wasser erfolgen. Bei Samenunkräutern kann eine Bodenbearbeitung (bei idealen Witterungsbedingungen) nach 2 Tagen erfolgen.
 
Von der fachlichen Seite ist für die Produkte mit 360 g/l Wirkstoff zu sagen, dass ein Einsatz möglich ist, sobald die Nachtemperaturen nicht mehr unter -3 °C fallen, warme Tage in Aussicht sind und die Unkräuter wieder aktiv zu wachsen beginnen. Folgt dem Einsatz eine längere kühle Phase mit Nachtfrösten, so tritt der Absterbeprozess der Unkräuter relativ langsam ein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei längeren Frostphasen mit Nachttemperaturen unter -3 °C die Wirksamkeit nicht zufriedenstellend war. Hier soll mit dem Einsatz noch zugewartet werden. Wichtig ist bei Präparaten mit 360 g/l Wirkstoff eine 2%ige Ausbringung, d.h. bei z.B. 2 bis 3 l/ha Produkt in 150 bis maximal 200 l/ha Wasser. Verbessert wird die Wirkung v.a. bei kostengünstigen Produkten durch die Beimengung eines Netzmittels. Eine Bodenbearbeitung kann bei kleiner Verunkrautung je nach Witterung nach 2 bis 5 Tagen erfolgen, Wurzelunkräuter wie Quecke werden erst nach 10 bis 14 Tagen nachhaltig geschädigt.
 
Einige glyphosathältige Produkte besitzen keine Zulassung mehr und dürfen auch nicht mehr gelagert werden, wie z.B. Clinic Free (Ersatz Clinic Xtreme), Roundup Powerflex und Roundup Ultra (Ersatz Roundup Future), Durano/Durano TF (Ersatz Durano SL) und Glyfos . Zu beachten ist auch, dass die Produkte Boom efekt, Glyphoxx 360 TF, Landmaster 360 TF, Rosate Clean 360, welche bis 24.9.2024 gekauft wurden, noch mit der „alten“ Aufwandmenge von 3 bis 10 l/ha zur Kulturvorbereitung im Ackerbau bis 14.09.2025 eingesetzt werden durften, bei neuer Ware sind nur mehr 2 l/ha zugelassen. Eine Kombination mit anderen glyphosatehältigen Produkten ist möglich.
 

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