Afrikanische Schweinepest (ASP) – Bestätigter ASP Fall in Deutschland (Brandenburg)
Am 10. Sept. 2020 wurde der erste ASP Fall in Deutschland, an der Grenze zu Polen im Raum Brandenburg bestätigt. Für das Burgenland besteht nach wie vor kein Grund zur Sorge. Die nächsten ASP-Fälle sind noch über 100 km von der österreichischen Staatsgrenze (Raum Héreg, Ungarn) entfernt. Für die Burgenländische Landwirtschaftskammer steht die Information aller von der ASP direkt oder indirekt betroffenen Personen und Organisationen im Vordergrund. Denn nur durch gemeinsame Anstrengungen kann ein Seucheneintrag in Österreich verhindert werden.
Eine Verschleppung der ASP durch den Menschen (Reisende, Saisonarbeitskräfte, …) stellt nach wie vor eine große Bedrohung dar und daher ist in diesem Zusammenhang die Bewusstseinsbildung besonders wichtig. Die indirekte Übertragung, d. h. der Kontakt von Schweinen zu infektiösem Material (Rohwurst, Speisereste, kontaminierte Transportfahrzeuge, Mitbringsel aus dem Ausland, …) muss unbedingt verhindert werden.
Wichtig ist die Sensibilisierung von Personen, welche zur indirekten Ausbreitung der Schweinepest unbewusst beitragen könnten, wie z. B.: Forstarbeiter, landwirtschaftliche Hilfsarbeitskräfte, Pflegepersonal aus dem Ausland. Infektiöses Material darf nicht in den Hausschweine- bzw. Wildschweinebestand kommen!
Die Jäger werden vom Jagdverband und die Landwirte von der Landwirtschaftskammer regelmäßig und umfassend informiert. Ziel ist es, den direkten Übertragungsweg, sprich den Kontakt von Schwein zu Schwein, zu unterbinden bzw. auffällige Tiere (erkrankte bzw. verendete Tiere) der Veterinärbehörde zu melden.
Auf der Homepage der AGES kann für die jeweilige Zielgruppe entsprechendes Informationsmaterial heruntergeladen werden.
Wichtig ist die Sensibilisierung von Personen, welche zur indirekten Ausbreitung der Schweinepest unbewusst beitragen könnten, wie z. B.: Forstarbeiter, landwirtschaftliche Hilfsarbeitskräfte, Pflegepersonal aus dem Ausland. Infektiöses Material darf nicht in den Hausschweine- bzw. Wildschweinebestand kommen!
Die Jäger werden vom Jagdverband und die Landwirte von der Landwirtschaftskammer regelmäßig und umfassend informiert. Ziel ist es, den direkten Übertragungsweg, sprich den Kontakt von Schwein zu Schwein, zu unterbinden bzw. auffällige Tiere (erkrankte bzw. verendete Tiere) der Veterinärbehörde zu melden.
Auf der Homepage der AGES kann für die jeweilige Zielgruppe entsprechendes Informationsmaterial heruntergeladen werden.
Beratung durch die Burgenländische Landwirtschaftskammer
Die Bgld. Landwirtschaftskammer steht unter der Telefonnummer +432682/702 bzw. unter tierzucht@lk-bgld.at beratend zur Verfügung. Laufend wird über den aktuellen Stand der ASP auch auf der Homepage informiert. Interessenten können sich auch für einen kostenlosen ASP Newsletter anmelden.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links:
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