Abschussfreigabe für Wolf im Mühlviertel
Erneut wird in Oberösterreich die Abschussfreigabe für einen Wolf erteilt. Hintergrund sind wiederholte Annäherungen eines Wolfes an landwirtschaftliche Gehöfte im Mühlviertel, trotz mehrfachen Vergrämungsmaßnahmen. Derzeit sind somit insgesamt drei behördlich überprüfte Vergrämungen innerhalb ihres jeweiligen vierwöchigen Gültigkeitszeitrums aufrecht. Aufgrund er Oö. Wolfsmanagementverordnung wird der Wolf als Risikowolf eingestuft und ist bis zum 15. September zum Abschuss freigegeben.
Für Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger geht es vor allem darum, rechtzeitig und verantwortungsvoll zu handeln: "Wir dürfen die Sorgen der Menschen vor Ort nicht kleinreden. Wir müssen handeln, bevor etwas passiert. Für mich hat die Sicherheit der Menschen am Land, unserer bäuerlichen Familienbetriebe sowie der Weide- und Almwirtschaft oberste Priorität."
Die erste Vergrämung erfolgte am 21. Juli in Ottenschlag im Mühlkreis. Am 17. August kam es in Reichenau im Mühlkreis zu einer weiteren Vergrämung. Nur einen Tag später wurde in Bad Leonfelden erneut eine Vergrämungsmaßnahme notwendig. In allen drei Fällen näherte sich ein Wolf bis auf wenige Meter an einen landwirtschaftlichen Betrieb an. Zudem wurden in den vergangenen Wochen wiederholt Wolfssichtungen in der Region dem Oö. Wolfsmanagement gemeldet.
Die wiederholten Annäherungen an landwirtschaftliche Anwesen und die neuerlichen Vergrämungsmaßnahmen zeigen, dass es sich nicht um einen einzelnen, isolierten Vorfall handelt. Gerade dort, wo Menschen leben und arbeiten und Tiere auf Weiden gehalten werden, müsse die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen gewahrt bleiben.