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360 Millionen Euro Impulsprogramm für Landwirtschaft

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02.11.2023 | von BML, Landwirtschaftskammer OÖ

Inflationsanpassung bei agrarischen Ausgleichszahlungen ist ein wichtiger Meilenstein.

Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen in Richtung Umwelt- und Tierwohlstandards. Deshalb setzt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit den Ländern ein 360 Millionen Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft um.
Impulsprogramm_Getreidefeld_LK OÖ.jpg © LK OÖ
Die heimische Landwirtschaft erwies sich in den letzten Jahren als äußerst produktionsstabil. © LK OÖ
Ziel der Mittel-Aufstockung ist, Zukunftsinvestitionen zu sichern, die Leistungen der Familienbetriebe besser abzugelten sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, so Totschnig: „Mit dem 360 Millionen Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft tragen wir der Inflation Rechnung. Es ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen, mit denen unsere Bäuerinnen und Bauern aktuell kämpfen. Damit honorieren wir die Leistungen unserer bäuerlichen Familienbetriebe für Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit.“
„Mit dem am 31. Oktober präsentierten agrarischen Impulsprogramm reagieren Bundesminister Norbert Totschnig und die Bundesländer gezielt auf die hohe Kostensteigerung in der heimischen Agrarproduktion“, betont LK-Präsident Franz Waldenberger. Mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft sei Österreich laut Bundesminister Totschnig europaweit Vorreiter, das sei bis dato in der EU einzigartig.
Baustelle.jpg © LK OÖ
Ziel der Mittel-Aufstockung ist, Zukunftsinvestitionen zu sichern, die Leistungen der Familienbetriebe besser abzugelten sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. © LK OÖ
Mittels einer Wertanpassung des Agrarumweltprogramms ÖPUL, der Bergbauern- und der Investitionsförderung würden die wirtschaftliche Stabilität und die multifunktionalen Leistungen der Bauernfamilien in den Mittelpunkt gestellt, ergänzt Totschnig, und weiter: „Klar ist: Die Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern brauchen eine faire Abgeltung. Denn jeder Euro, den wir in die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern investieren, ist eine Investition in die Versorgungssicherheit Österreichs. Damit stärken wir auch vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und sichern Arbeitsplätze in Österreich.“

Eckpunkte "Impulsprogramm Landwirtschaft"

  • Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,  Regionen und Wasserwirtschaft (BML) will in den  Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich  54 Millionen Euro pro Jahr  zur Verfügung stellen. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, sollen 36 Millionen Euro  pro Jahr an Landesmitteln hinzu kommen. In Summe ergeben  sich so 90 Millionen Euro  pro Jahr.  „Mit jährlich zusätzlichen 90  Millionen Euro – bereitgestellt  durch den Bund und die Länder – wird eine entsprechende Inflationsanpassung bei  den Ausgleichszahlungen im  Agarumweltprogramm ÖPUL  und für die Bergbauern ermöglicht“,  so Waldenberger.
  • Für 2024 bis 2027 sind das 360 Millionen Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft.
  • ÖPUL: Wertanpassung aller ÖPUL-Prämien um acht Prozent (z.B. UBB von derzeit 70 Euro/ha
    auf 75,60 Euro/ha); Achtung: Folgende Öko-Regelungsmaßnahmen werden nicht erhöht, da diese Prämien aus der 1. Säule ausbezahlt werden:
    • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
    • Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
    • Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
    • Tierwohl - Weide
  • Ausgleichszulage: Wertanpassung der AZ-Prämien um acht Prozent – das sind zusätzlich rund 14 Euro/ha für alle Erschwernisgruppen
  • Ausgleichszulage: Zusätzliches Top up der für die Erschwernisgruppen 3 und 4 –
    das sind rund 19 Euro/ha zusätzlich zu den rund 14 Euro/ha (= 33 Euro/ha)
  • Investitionsförderung: Stärkung der Investitionsförderung (durch Berücksichtigung einer Obergrenze der anrechenbaren Kosten von 500.000 Euro) in folgenden Bereichen:
    • Bodennahe Gülleausbringung
    • Effiziente Bewässerung
    • Multiphasenfütterung 
    • Klimawandelanpassung in der Tierhaltung (z.B. Kühlung von Ställen)
    • Besonders tierfreundliche Haltungssysteme
    • Details zur Investitionsförderung sind noch in Ausarbeitung und werden zeitgerecht informiert.
  • Im nächsten Schritt sollen diese zusätzlichen Mittel  2024 mit einer Änderung des  GAP-Strategieplan aufgenommen  und anschließend durch die EU-Kommission genehmigt  werden.
BML_BM Totschnig.jpg © BML/Hemerka
Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig, MSc. hat Ende Oktober bei der Landesagrarreferentenkonferenz gemeinsam mit den Ländern ein 360 Millionen Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft beschlossen. © BML/Hemerka
„Gerade die heimischen bäuerlichen  Familienbetriebe haben  sich in den letzten Jahren  der Krisen durch Corona und  den Ukraine-Krieg als äußerst  produktionsstabil erwiesen.  Damit leistet die heimische  Landwirtschaft einen zentralen  und unverzichtbaren Beitrag  zur sicheren Versorgung  mit hochqualitativen Lebensmitteln.  Mit dem nunmehrigen  Impulsprogramm wird  gezielt auf die enormen wirtschaftlichen Herausforderungen der bäuerlichen Familien  durch die hohe Inflation sowie  notwendige Umwelt-, Tierwohl-  und Klimawandelanpassungen  reagiert. Gleichzeitig  wird damit ein wesentlicher Impuls für die Wirtschaft in  den ländlichen Regionen gesetzt.  Die agrarpolitischen Verantwortungsträger  in Bundes- und  Landesregierung erweisen  sich damit einmal mehr als  verlässliche Partner der heimischen  Landwirtschaft“, erklärt Waldenberger.

Betriebsbeispiele

  • Ein ÖPUL-Betrieb mit  20 Hektar Fläche und rund  120 Euro pro Hektar ÖPUL erhält  außerhalb des benachteiligten  Gebiets rund 200 Euro  pro Betrieb und Jahr zusätzlich.
  • Ein ÖPUL-Betrieb im  Berggebiet mit 20 Hektar Fläche,  rund 250 Euro pro Hektar  ÖPUL und 180 Euro AZ erhält  rund 700 Euro pro Betrieb und  Jahr zusätzlich.
  • Ein durchschnittlicher  Bio-Betrieb mit 24 Hektar Fläche  und 250 Euro pro Hektar  ÖPUL erhält außerhalb des  benachteiligten Gebiets rund  500 Euro pro Betrieb und Jahr  zusätzlich.
  • Ein durchschnittlicher  Bio-Betrieb im benachteiligten  Gebiet mit 24 Hektar, 350 Euro  pro Hektar ÖPUL und 180 Euro  AZ erhält rund 1.000 Euro pro  Betrieb und Jahr zusätzlich.
  • Je nach Investitionsvorhaben  im Stallbereich erhält  ein landwirtschaftlicher Betrieb  bis zu 40.000 Euro mehr  Zuschuss.

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