10. Oberösterreichische Brotprämierung
Bewertet wird in den Kategorien:
- Klassisches Bauernbrot
- Brot mit ÖlsaatenVollkornbrot
- Dinkelbrot (100% Dinkel)
- Klein- und Weißgebäck
- Sonderbrote und Brote mit Innovationscharakter
- Feine Hefeteig- und Fettbackwaren
- Früchte- und Kletzenbrot
Ablauf der Prämierung:
Anmeldemöglichkeiten
- Die Anmeldung ist online unter www.ausgezeichnete-produkte.at möglich. Auf der Webseite finden Sie unter Wettbewerbe - 10. OÖ Brotprämierung alle Informationen zum Wettbewerb und zur Einreichung.
oder
- Rücksendung der unterzeichneten Teilnahmescheine an die Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Referat Lebensmittel und Erwerbskombinationen, Auf der Gugl 3, 4021 Linz bis Montag, 11. September 2023, Poststempel ist gültig oder per E-Mail an direktvermarktung@lk-ooe.at.
Die sensorische Prüfung und Beurteilung der eingereichten Proben wird anonym durch ein unabhängiges professionell geschultes Verkosterteam (Vertreter aus den Bereichen Direktvermarktung, Beratung, Lebensmittelaufsicht, Lebensmittel-untersuchung und Gewerbe) am Donnerstag, 21. September 2023, unter der Leitung von DI Johann Kapplmüller in der Landwirtschaftskammer Linz, stattfinden.
Jeder Produzent/jede Produzentin erhält eine Rückmeldung über die Bewertung seiner eingereichten Produkte durch die Jury.
Die Prämierung erfolgt in Gold, Silber und Bronze.
Prämierte Betriebe werden mittels Presseaussendung den Medien in OÖ übermittelt.
Die Urkunden werden am 13. November 2023 im Rahmen der 3. OÖ Gala der Prämierungen und Auszeichnungen in der LK OÖ verliehen.
Teilnahmebedingungen
Zeitgerechte Anmeldung (schriftlich oder online) und Abgabe/Einsendung der Probe.
Die Brote müssen der Beschreibung der Prämierungsgegenstände/Kategorien 1 - 7 entsprechen.
Als Einreichmenge sind jeweils zwei Stück in gleicher Ausformung bzw. in einer bewertbaren Menge derselben Sorte mit Begleitschein abzugeben.
Bauernbrotlaibe bzw. -wecken müssen eine Mindestmenge von 1 kg je Stück haben.
Vollkornbrote, Brote mit Ölsaaten und Dinkelbrote müssen eine Mindestmenge von ¾ kg je Stück haben.
In den Kategorien Klein- und Weißgebäck, Sonderbrote und Brote mit Innovationscharakter sowie Feine Hefeteig- und Fettbackwaren müssen auch zwei Stück in bewertbarer Größe (Gewicht ist hier je nach eingereichter Form frei wählbar) vorliegen. Bei kleinen Gebäcksformen, wie z.B. Bauernkrapfen, Semmel, Flesserl, Schnecken etc. wird eine entsprechende Menge benötigt, bei der zwei Verkostergruppen zu je 3 - 4 Verkostern das Produkt sensorisch bewerten können.
Produkte müssen als ganzes Stück (Laib, Wecken, Kastenform, etc.) eingereicht werden.
Für jede Probe (zwei Stück) ist ein Begleitschein und eine Brotbeschreibung auszufüllen und der Probe beizulegen. Informationen auf dem Begleitschein beachten!
Teilnahmegebühr:
40 Euro je abgegebener Probe (besteht aus zwei Stücken - siehe Einreichkriterien)
Die Gebühr ist mittels Zahlschein, den Sie zugeschickt bekommen, zu bezahlen. Werden mehrere Proben eingereicht, ist für jede Probe ein Begleitschein auszufüllen sowie die Teilnahmegebühr in Höhe von 40 Euro zu bezahlen. Für "Gutes vom Bauernhof"-Betriebe gibt es eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
Mit ihrer schriftlichen Anmeldung geben Sie uns auch die Zustimmung der Verwendung und Speicherung Ihrer Daten im Rahmen der 10. OÖ Brotprämierung.