Was die Betriebserhebungen bringen
Dabei ist der Status in den Bereichen
Arzneimitteldokumentation/-
anwendung, Tierschutz,
Tiergesundheit, Hygiene/Biosicherheit,
Fütterung, Management,
Haltung, Stallklima und
Gesundheitsprogramme zu erheben.
Bei Auftreten von Mängeln
sind diese festzuhalten und
Empfehlungen zur Behebung zu
vereinbaren.
Zentrale Verrechnung durch den TGD
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse
der Betriebserhebung
wird am Deckblatt dokumentiert,
welches an die TGD-Geschäftsstelle
zu übermitteln ist.
Das Deckblatt dient zur Sicherstellung
und Kontrolle der Dokumentationspflicht
und ist
Grundlage für die zentrale Verrechnung.
Da die Aufgaben der
TGD-Verordnung den Gemeinnützigkeitsvorschriften
der
Bundesabgabenordnung entsprechen,
kommt bei der Rechnungslegung
ein vergünstigter
Steuersatz von zehn Prozent zur
Anwendung.
Festlegung der Tarifhöhe
Die Tarife für die Durchführung
der TGD-Betriebserhebungen
werden zwischen den Tarifpartnern
der Landwirtschaftskammer
Österreich und der österreichischen
Tierärztekammer ausverhandelt
und errechnen sich
aus einem Mischindex aus Verbraucherpreisindex
und Agrarpreisindex.
Die festgelegten Entgelte
umfassen das tierärztliche
Honorar für die TGD-Betreuung
entsprechend den Vorgaben der
TGD-Verordnung inklusive allfälliger
Fahrtkosten sowie Dokumentations-
und Aufarbeitungszeiten.
Die Kategorisierung sowie
die Anzahl der vorzunehmenden
Betriebserhebungen pro
Jahr sind in der TGD-Verordnung
vorgegeben. Für die Tierarten
Rind, Schwein, Schaf und
Ziege gibt es eine Mitbetreuungsregelung.
Das heißt, werden
auf einem Betrieb mehrere
dieser Tierkategorien im TGD
betreut, wird die Tierkategorie
mit dem höchsten Beitrag als
Hauptkategorie herangezogen
und die anderen Tierkategorien
mit einem Betrag pro GVE
zur Hauptkategorie dazugerechnet.
Für das Jahr 2026 beträgt
der Mitbetreuungstarif
2,6 Euro pro GVE.
Bei der Tarifhöhe der TGD-Betriebserhebung ist ein TGD-Stundentarif von aktuell 150 Euro netto hinterlegt. Damit ist die Zeit am Betrieb inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten abgedeckt.
Bei der Tarifhöhe der TGD-Betriebserhebung ist ein TGD-Stundentarif von aktuell 150 Euro netto hinterlegt. Damit ist die Zeit am Betrieb inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten abgedeckt.
Zusammenfassung
Der Wert einer Betriebserhebung
ist unbestritten. Wie wertvoll
diese am Betrieb umgesetzt werden,
hängt von den handelnden
Personen ab.
Gemäß europäischem und
nationalem Tiergesundheitsrecht
(Geflügelhygieneverordnung,
Schweinegesundheitsverordnung,
MKS-Bekämpfungsverordnung,
etc.) dienen Tiergesundheitsbesuche
der Seuchenprävention.
Dies geschieht durch Beratung
in Fragen des Schutzes vor
biologischen Gefahren sowie
Feststellung von Anzeichen für
das Auftreten von Seuchen und
Tierkrankheiten.
Darüber hinaus können Tiergesundheitsbesuche
noch viel mehr
Vorteile bringen. Es liegt an jedem
einzelnen, diese als sinnvoll
anzuerkennen und als wertvolles
Werkzeug im Betriebsmanagement
zu integrieren.