Tiergesundheitsdienst (TGD): Teilnehmerbeiträge sollen kostenfreie und kostengünstige Leistungen absichern
Um bei einer rückläufigen öffentlichen
Finanzierung die
umfangreichen Leistungen
weiter aufrecht erhalten zu
können, wurde im Tiergesundheitsdienst
der Beschluss gefasst,
so wie in anderen Bundesländern
auch, geringfügige
nach Tierbestand gestaffelte
Beiträge von den Teilnehmern
(Tierhalter und Tierärzten) einzuheben.
Der weitaus überwiegende
Teil der anfallenden Kosten
wird auch künftig durch
das Land OÖ finanziert (mehr
als 1,7 Millionen Euro. Aus den
Teilnehmerbeiträgen werden
ca. 280.000 Euro an Einnahmen
erwartet.
Die Mitteilung betreffend Einführung
von TGD-Teilnehmerbeiträgen
hat einige Fragen zum
TGD hervorgerufen. Im Folgenden
sollen daher einige allgemeine
Informationen zu den
Aufgaben und zur Finanzierung
des Tiergesundheitsdienstes gegeben
werden.
Neben den gesetzlichen Aufgaben
werden vom Oö. TGD
umfangreiche freiwillige Leistungen
angeboten, die weiterhin
zum allergrößten Teil aus
öffentlichen Mitteln finanziert
werden:
- Diagnostik zur Absicherung von Diagnosen (Sektion, Milch-, Blut-, Kot-, Harn- und Organuntersuchungen). Dazu betreibt der Oö. TGD ein eigenes Labor. Die bakteriologische Milchuntersuchung und die Erstellung von Antibiogrammen ist weiterhin kostenfrei. Auch das Screening zur Absicherung der BVD Freiheit wird weiterhin ohne Kosten für den Landwirt abgewickelt.
- Unterstützung beim Wissenstransfer (Vorträge, Weiterbildungsunterlagen, Filme, etc.).
- Beratung und Hilfestellung bei veterinären und tiergesundheitlichen Problemstellungen.
Was bringt die TGDTeilnahme dem Tierhalter?
- Beratung im Rahmen der Betriebserhebung durch den TGD Betreuungstierarzt.
- Rechtssicherheit bei Anwendung von TGD-pflichtigen Arzneimitteln (Euterinjektoren, Injektabila)
- Günstigeren TGD-Stundentarif, Entfall des Rechnungslegungszuschlags bei Arzneimitteln auf Basis einer Vereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer und Tierärztekammer.
- Keine oder geringe Kosten bei Untersuchungen im Labor.
- Hilfestellung bei Problemen in der Tiergesundheit.
- Hilfestellung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (Tierschutz, Tierseuchen, Tierarzneimittel, Zoonosen, etc.).
- Sicherheit im Tierverkehr (Freiheit von Krankheiten wie BVD, PRRS, Maedi/Visna, CAE).
- Teilnahme am TGD als Parameter in Qualitäts- und Vermarktungsprogrammen, um die Sicherheit der Lebensmittelproduktion in der Primärproduktion nachweisen zu können.
- Grundlage für die Teilnahme an Qualitätsprogrammen (AMA Gütesiegel, ÖPUL, Molkereien, etc.)
Warum braucht es einen TGD-Teilnehmerbeitrag?
- Bereitstellung des notwendigen Eigenfinanzierungsbetrages zur mittelfristigen Absicherung der größtenteils öffentlichen Finanzierung.
- Bei Prüfungen wurde schon mehrmals kritisch angemerkt, dass seitens der Tierhalter und Tierärzte bisher keine Beiträge eingehoben werden.
- Um die bisherigen Aufgaben und Leistungen (vor allem Laboruntersuchungen) weiter im vollen Umfang aufrechterhalten zu können
- Die Höhe der Beiträge ist nach Betriebsgröße abgestuft. 88 Prozent der Betriebe zahlen zwischen 25 und 35 Euro, elf Prozent der Betriebe zahlen zwischen 45 und 55 Euro und ein Prozent der Betriebe zahlen zwischen 65 und 75 Euro.
- Tierärzte zahlen einen Euro pro Betreuungsvertrag bzw. einen Mindestbeitrag von 25 Euro.
Tiergesundheitsdienst: effiziente und kostengünstige Aufgabenerledigung
Die steigenden Anforderungen
im Rahmen von TGD-Programmen
und bundesländerübergreifenden
Fragestellungen
haben zur Gründung der
Tiergesundheit Österreich geführt.
Bundesländerübergreifende
Aufgaben werden von der Tiergesundheit
Österreich effizient
erledigt (z.B. Antibiotikamonitoring
im AHDS).
Im Zuge der TGD Novellierung
im Jahr 2026 wird an
einem neuen TGD Betreuungsmodell
gearbeitet. Für
TGD-Betriebe, die nur geringe
Leistungen in Anspruch
nehmen wollen, werden sich
das Betreuungsausmaß und
damit auch die Kosten für Betriebsvisiten
verringern.
Branchen bekennen sich zu TGD
- Die verantwortlichen Branchenvertreter und Mitgliedergruppen bekennen sich zu den Leistungen des Oö. TGD.
- Beschlüsse zur Einführung von TGD-Teilnehmerbeiträgen wurden in den TGD-Gremien nach intensiver Diskussion von den verschiedenen Vertretern einstimmig gefasst.
Tiergesundheitsmanagement unverzichtbar
Ein aktives Tiergesundheitsmanagement
ist in der modernen
Nutztierhaltung aus Gründen
des Tierwohls und der Wirtschaftlichkeit
absolut unverzichtbar.
Für die wirksame Umsetzung
braucht es vor allem
funktionierende Partnerschaften
zwischen Tierärzten und
Tierhaltern. Als Grundlage dafür
ist die Erledigung der oben angeführten
Aufgaben durch die
Geschäftsstelle absolut unverzichtbar.
Gleichzeitig arbeitet
diese gemeinsam mit der Tiergesundheit
Österreich an der
Weiterentwicklung bestehender
Tiergesundheitsprogramme,
bei der regelmäßig auch unterschiedliche
Interessen von Tierhalten
und Tierärzten auf einen
gemeinsamen Nenner gebracht
werden müssen.
Struktur und Aufgaben des Oö. TGD
9.816 TGD Betriebe und 327 TGD Tierärzte sind Teilnehmer des Oö. TGD.
Der Oö. TGD ist keine Behörde, sondern ein gemeinnütziger Verein,
welcher gemäß der TGD-Verordnung anerkannt ist und die in der
TGD-Verordnung festgelegten Aufgaben zu erfüllen hat.
- Durchführung von Laboruntersuchungen als Grundlage oder Absicherung für tierärztliche Diagnosen.
- Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Bestandesmanagement bei Nutztieren sowie Hilfestellungen bei tiergesundheitlichen Problemen.
- Umsetzung bundeseinheitlicher Vorgaben für TGD Programme: Registrierung und Verwaltung sowie Überwachung der Programmvorgaben.
- Zentrale Verrechnung der Betriebserhebungen: Jährlich sind etwa 12.000 Betriebserhebungen abzurechnen (Rechnung an den Tierhalter, Auszahlung an den Betreuungstierarzt).
- Registrierung und Verwaltung der Teilnehmer (Tierärzte und Tierhalter): Jährlich sind etwa 1.500 Vertragsänderungen (Kündigungen, Neubeitritte, Wechsel Bewirtschafter oder Tierarzt) zu verwalten.
- Durchführung der internen TGD Kontrollen: Gemäß den Bundesvorgaben müssen 1,5 Prozent der TGD Betriebe und sieben Prozent der TGD Tierärzte jährlich kontrolliert werden.