Schwanzkupieren - Alle Schweinehalter müssen bis Ende März die Tierhaltererklärung durchführen
Bis 31.03.2026 sind die Tierhaltererklärungen zu erstellen:
Die Dokumentationspflichten wie letztes Jahr müssen wieder umgesetzt werden.
Bis Ende März müssen nun alle Schweinehalter die sogenannte Tierhaltererklärung durchführen und alle Betriebe die mehr als 10 Schweine halten müssen diese im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) in ein Onlinedokument eingeben.
- Häufigkeit der Verletzung an Schwänzen und Ohren
- Risikoanalyse, wenn kupierte Tiere gehalten werden
Bis Ende März müssen nun alle Schweinehalter die sogenannte Tierhaltererklärung durchführen und alle Betriebe die mehr als 10 Schweine halten müssen diese im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) in ein Onlinedokument eingeben.
LFI bietet Kurs an:
In zahlreichen Bildungsveranstaltungen wurde seit 2023 vorgestellt, wie diese Maßnahmen durchzuführen sind. Anfang Februar besteht nochmals die Möglichkeit sich zu informieren.
Anmeldung erforderlich unter der Nummer 050/6902-1500 an. Kursnummer siehe oben oder unter www.lfi.at
Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle Schweinehaltung in den Monaten Februar und März jeweils Dienstags von 8.00 - 11.00 Uhr Beratung und Hilfestellung bei der Eingabe der Tierhaltererklärung an. Es ist dazu keine Voranmeldung notwendig. Die Interessenten werden der Reihe nach beraten. Es kann daher zu Wartezeiten kommen.
- Mittwoch, 4. Februar 2026, von 19.00 - 21.00 Uhr, Webinar, Kursnummer: 7667
Anmeldung erforderlich unter der Nummer 050/6902-1500 an. Kursnummer siehe oben oder unter www.lfi.at
Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle Schweinehaltung in den Monaten Februar und März jeweils Dienstags von 8.00 - 11.00 Uhr Beratung und Hilfestellung bei der Eingabe der Tierhaltererklärung an. Es ist dazu keine Voranmeldung notwendig. Die Interessenten werden der Reihe nach beraten. Es kann daher zu Wartezeiten kommen.