Neue EU-Vorgaben: Pflanzenschutzaufzeichnungen
Mit 1. Jänner 2026 traten neue, europaweit geltende Dokumentationspflichten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft. Die EU Verordnung 2023/564 schreibt umfangreichere und präzisere Aufzeichnungen vor, die Land- und Forstwirte künftig innerhalb kurzer Fristen erfassen müssen. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich reagiert darauf mit einer breiten Unterstützungsinitiative – von digitalen Werkzeugen über Webinare bis hin zu detaillierten Anwendungshilfen.
In elektronischer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 (mit einer Über-gangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028) vorliegen. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Betriebsführer werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
Waldenberger: „Bürokratie eindämmen – aber Vorgaben praktikabel erfüllen“
LK OÖ Präsident Franz Waldenberger betont die Herausforderung, vor die viele Betriebe ge-stellt werden: „Die neuen EU Vorgaben sind für viele Land- und Forstwirte ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Unser Ziel als Landwirtschaftskammer ist es, die Betriebe bestmög-lich dabei zu unterstützen, diese Pflichten effizient und praxistauglich zu erfüllen.“
Gleichzeitig hebt Waldenberger hervor, dass digitale Werkzeuge den entscheidenden Unter-schied machen werden: „Mit unseren Tools, Webinaren und Anleitungen geben wir den Be-trieben alles in die Hand, um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten. Wir wollen Sicherheit schaffen – sowohl in der Anwendung als auch bei Kontrollen.“