Nach langen Forderungen der Landwirtschaft: Biber-Verordnung soll noch heuer kommen
Der Biber ist in Oberösterreich
zurück. Die Art hat sich in
den vergangenen Jahrzehnten
durch intensive Schutzmaßnahmen
und konsequente Naturschutzarbeit
wieder etabliert.
Eine aktuelle, von der Abteilung
Naturschutz des Landes
OÖ durchgeführte Erhebung
bestätigt das und der zuständige
Naturschutzreferenz Landeshauptmann-
Stellvertreter Manfred
Haimbuchner spricht von
einem Erfolg. Rund 2.500 Biber
wurden heuer im Landesgebiet
gezählt. „Der Biber ist ein Symbol
dafür, dass Naturschutz in
Oberösterreich wirkt. Wir freuen
uns über den gesicherten
Erhaltungszustand dieser Art,
müssen aber gleichzeitig verantwortungsvoll
handeln, um
Konflikte mit Landwirtschaft,
Hochwasserschutz und Infrastruktur
zu vermeiden“, so Naturschutz-
Landesrat Manfred
Haimbuchner. Dass es schon
seit Jahren immer wieder zu
massiven Schäden kommt,
kann auch LK-Präsident nur bestätigen:
„Die Schäden nehmen
seit Jahren zu – für viele Landwirte,
Gemeinden und Anrainer
ist die Situation nicht mehr tragbar“,
erklärt LK-Präsident Waldenberger,
daher wurde auch
immer wieder eine Biber-Regulierung
gefordert.
Biber-Verordnung geht in Begutachtung
Die soll nun noch heuer kommen.
„Mit der neuen Biberverordnung
schaffen wir einen
ausgewogenen Rahmen, der Artenschutz
und Praxis miteinander
verbindet. Damit sorgen
wir nicht nur für Klarheit und
Rechtssicherheit, sondern zeigen
auch, dass erfolgreicher Naturschutz
und die berechtigten
Interessen der Menschen in unserem
Land kein Widerspruch
sein müssen“, so Naturschutzreferent
Manfred Haimbuchner.
LK-Präsident Waldenberger
dazu: „Dass nun endlich eine
Regulierung kommt, ist ein
wichtiger Schritt. Jetzt muss sichergestellt
werden, dass die
Umsetzung auch praxistauglich
erfolgt. Wir brauchen eine
Verordnung, die den Schutz der
Natur mit den berechtigten Interessen
der Landwirtschaft und
der öffentlichen Sicherheit in
Einklang bringt. Die Jägerschaft
muss eingebunden werden, die
Verfahren dürfen nicht in Bürokratie
ersticken.“ Die Landwirtschaftskammer
hat sich schon
seit längerer Zeit mit Forderungen,
aber auch konkreten Vorschlägen
in die fachliche Diskussion
mit der Naturschutzabteilung
eingebracht. Diese wurden
auch mehrmals durch Resolutionen
der Vollversammlung
der LK OÖ bekräftigt, wie erst
zuletzt im Juni 2025.
Die Verordnung und was sie bringen soll
Sinn und Zweck der Verordnung
ist es, nach Ausschöpfung aller
zumutbaren präventiven Maßnahmen,
vereinzelt den Bestand
vereinfacht zu regulieren, um
erheblichen Schaden abzuwenden
oder um den Schutz der öffentlichen
Sicherheit gewährleisten
zu können. Während
bisher bereits Ausnahmebewilligungen
zur Einzelentnahme
nach dem Oö. Natur- und
Landschaftsschutzgesetz 2001
möglich waren, welche aber jeweils
in einem aufwendigen
Verfahren bescheidmäßig erledigt
werden mussten, soll diese
Verordnung nunmehr eine klar
strukturierte und rechtssichere
Grundlage schaffen. Durch die
vorliegende Verordnung wird
unter Berücksichtigung der gesamten
Population gezielt festgelegt,
wie viele Tiere insgesamt
höchstens jährlich entnommen
werden dürfen. Dadurch soll garantiert
werden, dass es zu keinen
bestandsgefährdeten Entnahmen
kommen kann. Die in
der Verordnung festgelegte Entnahmehöchstzahl
liegt bei maximal
158 Individuen pro Entnahmeperiode
(1. September
bis 31. März), was etwa 7 Prozent
des Bestandes entspricht. Dieses
Kontigent teilt sich in das
„nördlich der Donau/Mühlviertel“
gelegene Gebiet mit maximal
58 Tieren und „südlich der
Donau/Alpenvorland“ mit maximal
100 Tieren auf. Dies erscheint
den Vertretern der LK
OÖ sehr wenig. „Der günstige
Erhaltungszustand des Bibers
ist längst erreicht. Darum muss
es auch möglich sein, den jährlichen
Zuwachs zu entnehmen,
sonst wird das nicht reichen, um
größere Schäden zu verhindern.
Die Landwirtschaftskammer
wird den weiteren Prozess konstruktiv
begleiten und sich dafür
einsetzen, dass die Anliegen der
bäuerlichen Betriebe und der
betroffenen Gemeinden angemessen
berücksichtigt werden.“
Wichtig sei vor allem, dass die
Umsetzung auch gut funktioniert.
Daher fordert die LK OÖ
neben einer erweiterten Entnahme:
- Formlose Antragstellung: Betroffene müssen die Regulierung unkompliziert bei der Bezirkshauptmannschaft beantragen können – ohne bürokratische Hürden.
- Rasche Genehmigung: Die Genehmigung durch die Behörde muss zügig erfolgen, damit Schäden schnell verhindert werden können.
- Einfache Durchführung durch die Jägerschaft: Die Entnahme muss ohne großen Zusatzaufwand möglich sein.
- Sofortmaßnahmen ermöglichen: Die Entfernung von Biberdämmen und Anstauungen muss als Sofortmaßnahme zulässig sein.